Beruht eine Rückkehrentscheidung auf geheimen Informationen des Inlandsdienstes, müssen Betroffene die wesentlichen Gründe erfahren, um sich wirksam dagegen wehren zu können. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Ungarn entschieden. Relevant ist der Richterspruch europaweit.
Der Fall hatte 2024 weltweit Bestürzung ausgelöst: Ein indischer Saisonarbeiter verliert auf dem Feld einen Arm. Sein Arbeitgeber bringt ihn nicht in eine Klinik, sondern lässt ihn liegen. Jetzt wurde d er Landwirt zu 16 Jahren Haft verurteilt. Der Fall offenbart ein System.
Das Hotel berief sich auf Hygiene, konnte diese Begründung aber nicht stützen. Für das Gericht blieb ein anderes Motiv entscheidend: Die muslimischen Gäste wurden wegen ihrer religiös geprägten Kleidung diskriminiert. Für die Tourismusbranche hat der Fall Signalwirkung.
Das Verwaltungsgericht München hat mehrere Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze für rechtswidrig erklärt. In einem Fall geht es auch um den Vorwurf diskriminierender Polizeikontrollen. Das Bundesinnenministerium will die Entscheidung anfechten - ihm gehen aber die Argumente aus.
Der Supreme Court hat Trumps Versuch gestoppt, das US-Geburtsrecht einzuschränken. Kinder, die in den USA geboren werden, bleiben automatisch Staatsbürger – auch wenn ihre Eltern keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben. Von Khang Mischke, Franziska Spiecker, Johanna Haensel und Jan Christoph Freybott
Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz greift in einem Fall mutmaßlichen Racial Profilings: Nach einer Polizeikontrolle soll ein Schwarzer Mann 500 Euro Entschädigung erhalten. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Der Verurteilte betrieb eine Plattform mit Todeslisten, Bombenbau-Anleitungen und Aufrufen zu Attentaten. Das Gericht nennt ihn einen überzeugten Rechtsextremisten. Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, das Urteil fiel deutlich milder aus.
Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtet die Bundespolizei, einem Asylsuchenden aus Eritrea den Grenzübertritt nach Deutschland zu gestatten. Das Gericht verweist auf die Dublin-Regeln – und bringt Dobrindts Grenzpolitik weiter unter Druck.
Die AfD in Bayern darf weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Laut Gericht überschritten Äußerungen zu „Remigration“, Muslimen und Menschen mit Migrationsgeschichte das Maß zulässiger Systemkritik.
Berlin durfte die Einstellungszusage für einen früheren AfD-Kommunalpolitiker zurücknehmen. Seine Führungsrolle in der Brandenburger AfD begründet nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Polizeidienst.