BVerfG
“Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung
Redaktion | 9. März 2010 | Leitartikel, Recht | 8 Kommentare„Ausländer raus“ erfüllt nicht zwingend den Tatbestand der Volksverhetzung. Das entschied am Freitag das Bundesverfassungsgericht. Monika Lazar und Memet Kilic (beide Grüne) fordern gesonderten Straftatbestand für rassistische Gruppenbeleidigungen.

