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Studenten im Hörsaal (Symbolfoto) © Westfälische Hochschule

Nikab und Burka

Kieler Universität erlässt Schleier-Verbot

Kurz vor Weihnachten war eine Studentin mit einem Gesichtsschleier zu einem Tutorium erschienen. Jetzt hat die Uni Kiel ein Schleier-Verbot erlassen. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin begrüßt den Beschluss, Grüne kritisieren die Entscheidung.

Donnerstag, 14.02.2019, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 17.02.2019, 17:09 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Christian-Albrechts-Universität in Kiel hat ein Schleier-Verbot erlassen. Das Präsidium der Hochschule habe sich dazu entschieden, weil eine muslimische Studentin kurz vor Weihnachten mit einem Gesichtsschleier (Nikab) zu einem Tutorium in Botanik erschienen war, sagte Uni-Sprecher Boris Pawlowski am Mittwoch dem „Evangelischen Pressedienst“. In einer neuen Richtlinie erklärt das Präsidium, Kommunikation beruhe nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern auch auf Mimik und Gestik. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) begrüßte den Beschluss und kündigte eine Gesetzesinitiative gegen das Tragen von Gesichtsschleiern in den Schulen an. Kritik kommt dagegen von den Grünen.

Bislang gelten an den Schulen in Schleswig-Holstein Handlungsleitlinien zum Umgang mit Religion, Islamismus und Salafismus. In der vom Bildungsministerium herausgegebenen Broschüre werden Formen der vollständigen Gesichtsverschleierung in der Schule als „nicht angemessen und unzulässig“ erklärt. Lehrkräfte und Lernende sollen bei schulischen Veranstaltungen ihren Gesprächspartnern ins Gesicht schauen können. Nikab und Burka machten „nicht nur die Identifikation der Schülerin unmöglich. Sie sind zudem im täglichen Unterrichtsbetrieb ein objektives Hindernis für die Erfüllung des pädagogischen Auftrags der Schule“, heißt es in der Broschüre.

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Kein Kopftuchverbot

Bildungsministerin Prien will diese Handlungsleitlinie im Zuge einer Reform des Schulgesetzes, die im Sommer 2020 in Kraft treten könnte, konkretisieren. Ein Kopftuchverbot soll damit ausdrücklich nicht verbunden sein, das ist im Unterricht erlaubt. Es sei denn, das Kopftuch gefährdet die Sicherheit der Trägerinnen oder anderer Personen. So können Lehrkräfte die betroffenen Schülerinnen im Chemie- oder Sportunterricht anweisen, das Kopftuch abzulegen, wenn es ein Risiko darstellt. „So genannte ‚Sport-Kopftücher‘ von Sportartikelherstellern können im Einzelfall Kompromisslösungen darstellen“, heißt es in der Leitlinie.

Grüne: Verbot ist ein Fehler

Aus den eigenen Reihen bekommt die Ministerin Unterstützung für ihren Vorstoß. „Der wissenschaftliche Diskurs muss mit offenem Visier geführt werden“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Loose. Wo es gehe, solle Vollverschleierung verboten werden, so Loose.

Der Grünen-Landtagsabgeordnete Lasse Petersdotter bezeichnete den Uni-Beschluss dagegen als Fehler. „Eine freiheitlich demokratische Gesellschaft darf Menschen nicht aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen und Ausdrucksweise von staatlichen Bildungseinrichtungen ausschließen“, betonte er. Er halte das Argument der Uni Kiel, eine Verschleierung stehe Forschung und Lehre im Weg, für vorgeschoben. „Dozierende und Professoren sind weder in der Lage noch beauftragt, die Mimik und Gestik der Studierenden zu bewerten“, so Petersdotter. (epd/mig) Aktuell Panorama

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  1. De Benny sagt:

    Soso, der wissenschaftliche Diskurs muß mit offenem Visier geführt werden?
    Warum nicht mit runtergelassener Hose?

    Als ich noch studierte, fand er oftmals – ganz kleiderfrei – über wissenschaftliche Publikationen statt. Teilweise ohne den Autoren je geehen zu haben, geschweige denn die Augen. Hat wunderbar geklappt…

  2. Kastorff sagt:

    Hier eine (meine) Meinung zum Thema:

    Eine Frau aus dem Morgenland, die freiwillig statt einer islamischen (Flucht) Alternative einen aufgeklärten, abendländischen Staat für ihr weiteres Leben aufsucht, diskreditiert bzw. diskriminiert die Gesellschaft dort, wenn sie wegen der hiesigen Männer zur Vermeidung angeblich sexistischer Blicke und Folgen Kopf und Person in auffälliger Weise verhüllt.

    Ich betreue betreue seit Jahren erfolgreich Zuwanderer überwiegend aus dem Morgenland. Mein Haus und mein Engagement ist absolut und konsequent religionsfrei und das fordere ich auch von der Community.
    Und das wird bis auf ganz wenige Ausnahmen 100% akzeptiert.

  3. Als Sprechwissenschaftlerin lege ich besonders Wert auch auf die non- und paraverbale Kommunikation, die wesentlich zum Gelingen der Kommunikation beitragen können. In der Wissenschaftsdiskussion erachte ich die Face-to-face Interaktion als wichtige Form der Auseiandersetzung, die nicht allein durch schriftliche Hausarbeiten ersetzt werden sollte. Ein Referat zu halten verlangt eine sprechsprachliche Vorbereitung. Eine Power-Point-Version kann eine Unterstützung eines Referates sein, sollte aber nicht zum Ablesen verleiten. Vielmehr sollte der Vortrag den Menschen zugewandt sein, damit die Referentin Missverstehenssignale wahrnehmen kann um ggf. durch Beispiele einen Sachverhalt zu veranschaulichen. Eine totale Gesichtsverschleierung steht meinem Verständnis der menschlichen Kommunikation entgegen und ich begrüße das Verbot der Universität zu Kiel.

    Zu der Auseinandersetzung um das Tragen eines Kopftuches, möchte ich Ihren Lesern meine Rezension des Buches: „Ihr müsst kein Kopftuch tragen“ von Abdel-Hakim Ourghi empfehlen, die auf SOCIALNET erschienen ist.

  4. Jacky sagt:

    @De Benny – soso, ganz kleiderfrei greife ich mal auf.
    Als Ein Digambara läufe ich nackt durch die Gegend, ich empfinde das als meine religiöse Pflicht. NAtürlich ERWARTE ich das die MEnschen um mich herum MEINE Auffassung tolerieren und mich nicht in meiner religiösen Lebensweise einschränken.
    Korrekt?