Nikab und Burka

Kieler Universität erlässt Schleier-Verbot

Kurz vor Weihnachten war eine Studentin mit einem Gesichtsschleier zu einem Tutorium erschienen. Jetzt hat die Uni Kiel ein Schleier-Verbot erlassen. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin begrüßt den Beschluss, Grüne kritisieren die Entscheidung.

Die Christian-Albrechts-Universität in Kiel hat ein Schleier-Verbot erlassen. Das Präsidium der Hochschule habe sich dazu entschieden, weil eine muslimische Studentin kurz vor Weihnachten mit einem Gesichtsschleier (Nikab) zu einem Tutorium in Botanik erschienen war, sagte Uni-Sprecher Boris Pawlowski am Mittwoch dem „Evangelischen Pressedienst“. In einer neuen Richtlinie erklärt das Präsidium, Kommunikation beruhe nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern auch auf Mimik und Gestik. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) begrüßte den Beschluss und kündigte eine Gesetzesinitiative gegen das Tragen von Gesichtsschleiern in den Schulen an. Kritik kommt dagegen von den Grünen.

Bislang gelten an den Schulen in Schleswig-Holstein Handlungsleitlinien zum Umgang mit Religion, Islamismus und Salafismus. In der vom Bildungsministerium herausgegebenen Broschüre werden Formen der vollständigen Gesichtsverschleierung in der Schule als „nicht angemessen und unzulässig“ erklärt. Lehrkräfte und Lernende sollen bei schulischen Veranstaltungen ihren Gesprächspartnern ins Gesicht schauen können. Nikab und Burka machten „nicht nur die Identifikation der Schülerin unmöglich. Sie sind zudem im täglichen Unterrichtsbetrieb ein objektives Hindernis für die Erfüllung des pädagogischen Auftrags der Schule“, heißt es in der Broschüre.

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Kein Kopftuchverbot

Bildungsministerin Prien will diese Handlungsleitlinie im Zuge einer Reform des Schulgesetzes, die im Sommer 2020 in Kraft treten könnte, konkretisieren. Ein Kopftuchverbot soll damit ausdrücklich nicht verbunden sein, das ist im Unterricht erlaubt. Es sei denn, das Kopftuch gefährdet die Sicherheit der Trägerinnen oder anderer Personen. So können Lehrkräfte die betroffenen Schülerinnen im Chemie- oder Sportunterricht anweisen, das Kopftuch abzulegen, wenn es ein Risiko darstellt. „So genannte ‚Sport-Kopftücher‘ von Sportartikelherstellern können im Einzelfall Kompromisslösungen darstellen“, heißt es in der Leitlinie.

Grüne: Verbot ist ein Fehler

Aus den eigenen Reihen bekommt die Ministerin Unterstützung für ihren Vorstoß. „Der wissenschaftliche Diskurs muss mit offenem Visier geführt werden“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Loose. Wo es gehe, solle Vollverschleierung verboten werden, so Loose.

Der Grünen-Landtagsabgeordnete Lasse Petersdotter bezeichnete den Uni-Beschluss dagegen als Fehler. „Eine freiheitlich demokratische Gesellschaft darf Menschen nicht aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen und Ausdrucksweise von staatlichen Bildungseinrichtungen ausschließen“, betonte er. Er halte das Argument der Uni Kiel, eine Verschleierung stehe Forschung und Lehre im Weg, für vorgeschoben. „Dozierende und Professoren sind weder in der Lage noch beauftragt, die Mimik und Gestik der Studierenden zu bewerten“, so Petersdotter. (epd/mig)