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Die Tatwaffe der NSU, eine Ceska © Friedrich Burschel

Fast verdoppelt

Immer mehr Rechtsextremisten mit Waffenschein

Die Zahl der Rechtsextremisten, die einen Waffenschein besitzen, hat sich seit dem Jahr 2014 nahezu verdoppelt. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich auch die Zahl der Angriffe mit Waffen auf Flüchtlinge, Unterkünfte und Helfer verdoppelt. Linke fordern bundesweites Sicherheitskonzept.

Montag, 08.05.2017, 4:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 09.05.2017, 16:10 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Bundesweit besitzen 750 Rechtsextremisten einem Medienbericht zufolge einen Waffenschein. Die Welt am Sonntag schrieb unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Martina Renner, damit habe sich die Zahl der legalen Schusswaffen-Besitzer aus der rechten Szene erhöht – 2014 sollen noch rund 400 Rechtsextremisten eine solche Erlaubnis besessen haben. Der Bundesregierung lägen zudem Erkenntnisse darüber vor, dass deutsche Rechtsextremisten im vergangenen Jahr mindestens zwölf Mal zu Schießübungen und Wehrsportübungen ins Ausland gereist seien.

2016 hat sich der Zeitung zufolge zudem die Zahl der Angriffe mit Waffen auf Flüchtlinge, Unterkünfte und Helfer im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Bundesweit seien in 79 Fällen Personen oder Einrichtungen mit Waffen attackiert worden, unter anderem mit Pistolen, Gewehren oder Gas- und Schreckschusswaffen. 2015 hätten die Sicherheitsbehörden noch rund 30 Angriffe dieser Art registriert.

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Behörden häufig untätig

Renner sagte der Welt am Sonntag: „Die Verdopplung von Waffengewalt bei rassistischen Angriffen auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte muss durch ein bundesweites Sicherheitskonzept beantwortet werden.“ Es fehle bislang an gesellschaftlichen wie behördlichen Antworten auf die zunehmende Bewaffnung extrem rechter Personen und Gruppen.

Im März 2016 war bekannt geworden, dass die Sicherheitsbehörden in vielen Fällen untätig bleiben. Dabei könnten die Landesbehörden den Waffenschein einziehen, wenn die Besitzer „unzuverlässig“ sind. Nach dem Waffengesetz gelten Personen regelmäßig als waffenrechtlich unzuverlässig, wenn sie in den letzten fünf Jahren rechtsextremistische Bestrebungen aktiv unterstützt haben. (epd/mig) Aktuell Panorama

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  1. TM sagt:

    Verfassungsrechtlich bedenkliche und dem gemäß aktive Personen sind in D von der Erteilung eines echten Waffenscheines oder einer Waffenbesitzkarte für Feuerwaffen patronierter Geschossmunition ausgeschlossen. Dies verhindern die sogen. Zuverlässigkeits-überprüfungen der zuständigen Behörden, sofern die zu überprüfenden Personen vorab strafrechtlich auffällig wurden. Mittlerweile reichen zur Versagung auch Mitgliedschaften in entsprechenden Parteien oder Teilnahmen an Demos als Sympathiebekundungen aus, wie jüngste Verwaltungsgerichtsentscheidungen belegen. Ihre Meldung bezieht sich von daher auf den sogen. „kleinen“ Waffenschein für die behördliche Legitimierung des Führens von Gas- und Schreckschusswaffen. Dem gegenüber stehen in D ca. 6,5 – 8 Mio. legale scharfe Feuerwaffen und ca. 20 Mio. illegaler scharfer Feuerwaffen! Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, welche Gefahr für die Sicherheitslage in D von 750 Schreckschusswaffenbesitzern ausgeht… Tatsache ist, D hat eines der restriktivsten Waffengesetze