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Ein Infostand der NPD © heartbeaz @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Gesetzesinitiative

Bundesländer wollen NPD staatliche Finanzierung streichen

Die rechtsextreme NPD soll von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Einer entsprechenden Gesetzesinitiative wurde im Bundesrat einstimmig zugestimmt.

Montag, 13.03.2017, 4:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 13.03.2017, 19:05 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Bundesländer setzen sich für eine Grundgesetzänderung ein, um der rechtsextremen NPD die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einstimmig für eine Gesetzesinitiative Niedersachsens, wonach Parteien, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren, von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen werden sollen.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) betonte, die Finanzierung radikaler und gegen die freiheitlich demokratische Ordnung gerichteter Parteien dürfe nicht hingenommen werden, eine Grundgesetzänderung sei unumgänglich. Eine solche Anpassung im Grundgesetz wäre auch „ein wichtiger Erfolg für die Demokratie“.

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Pistorius verwies zugleich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom Januar 2017. Dieses habe die NPD klar als verfassungsfeindlich eingestuft, auch wenn die Karlsruher Richter die Partei aufgrund ihrer Bedeutungslosigkeit nicht verboten hätten. Die Demokratie könne und müsse jetzt handeln und die Parteienfinanzierung soweit als möglich einschränken. „Das ist sogar unsere Pflicht“, mahnte er.

Antrag von Niedersachsen

Nach dem Antrag Niedersachsens soll Artikel 21 des Grundgesetzes um einen Ausschluss der staatlichen Teilfinanzierung für extremistische und gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung agierende Parteien ergänzt werden. Artikel 21 des Grundgesetzes schreibt schon jetzt fest, dass solche Parteien als verfassungswidrig gelten.

Im Februar hatte der Bundesrat über entsprechende Maßnahmen diskutiert und die Bundesregierung zu einer gesetzlichen Regelung aufgefordert. Jetzt bringt die Länderkammer selbst einen Gesetzesentwurf in den Bundestag ein. (epd/mig) Aktuell Politik

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