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Frau in Handschellen © Stefano Ember @ shutterstock

Vollkommener Abschieberausch

Kranke Mutter abgeschoben, 13-Jähriger bleibt alleine zurück

Ein unfassbares Drama spielte sich im sächsischen Grimma ab. Eine Mutter wurde ins Ausland abgeschoben, ohne ihren 13-jährigen Sohn, der zufällig nicht in der Wohnung war. Weder Jugendamt noch ander Stellen nehmen ihn in Obhut.

Freitag, 24.06.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 29.06.2016, 22:56 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Flüchtlingssituation führt immer häufiger dazu, dass sich mitten in Deutschland unvorstellbare Familiendramen abspielen – entgegen nationalen und internationalen Gesetzen. Kritiker sprechen inzwischen von einem Abschieberausch, wie ein aktueller Fall aus dem sächsischen Grimma im Landkreis Leipzig zeigt.

Am 5. April werden auf Anordnung der Ausländerbehörde eine asylsuchende Mutter und ihr 16-jähriger Sohn nach Polen zurückgeschoben und an der Grenze sich selbst überlassen. Weil im Moment des Polizeizugriffs der 13-jährige Sohn nicht anwesend war, wird er von den Beamten zurückgelassen.

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Kind gilt als vermisst

Obwohl die Behörden wissen, dass noch ein minderjähriges Kind existiert, können weder Jugendamt noch eine andere Stelle das Kind in Obhut nehmen. Das Kind gilt fortan als vermisst.

Die Mutter befindet sich zum Zeitpunkt der Abschiebung in psychotherapeutischer Behandlung. Ihr Facharzt hatte ausdrücklich von einer Abschiebung abgeraten, das von den Behörden ignoriert wurde.

Mutter kommt zurück

Allen Widrigkeiten zum Trotz und aus Sorge um ihr Kind schafft es die Mutter am 20. April, wieder nach Deutschland einzureisen. In Chemnitz wird sie einer Unterkunft in Grimma zugewiesen und von dort in ein isoliertes Landheim verlegt. Erst auf drängen der Mutter darf später auch ihr inzwischen wieder aufgetauchter 13-jähriger Sohn in diese Unterkunft einziehen. Anfangs wurde das vom Sozialamt verweigert.

Dieser Fall zieht zunächst die Aufmerksamkeit von Menschenrechtsorganisationen auf sich. Kim Schönberg vom Initiativkreis: Menschen. Würdig. verurteilt das Vorgehen aufs Schärfste: „Es ist nicht das erste Mal, dass sächsische Behörden bei Abschiebungen geltendes Recht brechen.“ Insbesondere die sächsische CDU flankiere dieses Vorgehen. Schöneberg verweist auf den sächsischen CDU Fraktionschef Frank Kupfer. Er hatte im August 2015 gefordert, Familien bei Abschiebungen auch trennen zu können. „Besonders christlich ist die Idee nicht, rechtsstaatlich auch nicht“, so Schöneberg.

Flüchtlingsrat: das ist System

Auch Patrick Irmer vom Sächsischen Flüchtlingsrat sieht in solchen Fällen System: „Innenminister Ulbig scheint momentan nur ein Ziel zu verfolgen: hohe Abschiebezahlen verkünden zu können, um sich so gegenüber AfD und Pegida als handlungsfähiger Politiker zu profilieren.“

Der Landtagabgeordneten Juliane Nagel (Die Linke) zufolge widerspricht die Trennung eines Kindes von der Mutter klar dem Grundgesetz. Außerdem verletze das Vorgehen die UN-Kinderrechtskonvention. In einer parlamentarischen Anfrage geht sie dem Fall auf den Grund. Sie möchte von der Landesregierung unter anderem wissen, wie es zu der „rechtswidrigen Trennung von Mutter und Kind durch Abschiebung kommen“ konnte oder warum die Familienzusammenführung nach der Wiedereinreise der Mutter verweigert wurde.

Landesregierung: alles rechtens

In ihrer Antwort, die dem MiGAZIN vorliegt, hat die Landesregierung auf alle Fragen eine Antwort und einen ganz anderen Blickwinkel auf den Fall. Die Familie seit getrennt worden, weil eine gemeinsame Abschiebung in der Vergangenheit nicht möglich gewesen sei. Der grundgesetzlich verankerte Familienschutz sei berücksichtigt worden. In diesem Fall sei es der Mutter und dem Kind jedoch zumutbar gewesen, die Trennung „zur Sicherung des öffentlichen Interesses“ hinzunehmen. Und von einer getrennten Unterbringung nach der Wiedereinreise der Mutter könne keine Rede sein.

Die Mutter hat inzwischen Strafanzeige erstattet. Rechtlich gegen rechtswidrige Behandlungen vorzugehen ist für Betroffene in Sachsen in vielen Fällen finanziell so gut wie unmöglich. Weder gibt es Prozesskostenhilfe noch Rechtsbeistand. Der Verein Peperoncini aus Leipzig finanziert deshalb mit Hilfe eines privaten Rechtshilfefonds eine Strafrechtsanwältin für die Mutter.

Nagel: vollkommener Abschiebungsrausch

Für die Linke-Abgeordnete Nagel ist der Fall klar: Er muss „Konsequenzen haben“. Die verantwortliche Landesbehörde müsse sich fragen lassen, warum sie diese „offensichtlich rechtswidrige Maßnahme angeordnet und vollzogen“ haben. „Scheinbar missachtet Sachsen in seinem vollkommenen Abschiebungsrausch verbriefte Rechte von Menschen.“ (hs) Leitartikel Politik

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  1. Songül sagt:

    Wie grausam!
    Wer nur annähernd ähnliche Situationen mit staatlichen Behörden erlebt hat, die Ohnmacht und Verzweiflung nur im Ansatz nachempfinden kann, die einen Menschen in solch einer Situation überkommt ob der Hilflosigkeit, der/die schaut bei Schlagzeilen scheinbar geistig verwirrter Amokläufer genauer hin.
    Menschen, denen solch ein grausames Leid zugefügt wurde, die ohnmächtig einer skrupellosen Ungerechtigkeit gegenüberstehen, die noch dazu vom übermächtigen Staat ausgeht, können zu tickenden Zeitbomben werden. Gut, dass diese Mutter ihr Kind wieder in die Arme schließen konnte … Den Weg bis dahin und das unermessliche Leid, welches sie bis dahin ertragen musste, kennt nur sie – und sind in der Öffentlichkeit nicht mal zwei Sätze wert …
    Beamte auf bestimmten Positionen und v. a. Richter sollten nie unter Zeitdruck und vor lauter Überforderung vergessen, wie sehr sich ihre Entscheidungen auf das Leben von Einzelnen, die Familie auswirkt. Sollten nicht nach jahrelanger Praxis berufsblind agieren und es als Berufsrisiko hinnehmen. Den Eindruck kann man nämlich gewinnen. Was für ein abscheulich gewissenloser Beruf wäre das, der im Grunde genau das von Einem abverlangt!?!

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