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Schweiz © Raul Garcia @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

"Menschen zweiter Klasse"

Volksabstimmung über Ausweisung ausländischer Straftäter in der Schweiz

Die rechtsnationale Schweizerische Volkspartei will "kriminelle Ausländer" automatisch und unverzüglich außer Landes schaffen. Stimmen die Eidgenossen am Sonntag dem Plan zu, erhalten sie eines der härtesten Gesetze Europas.

Von Jan Dirk Herbermann Freitag, 26.02.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 02.03.2016, 17:44 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga spricht Klartext: „Die Durchsetzungsinitiative macht alle Ausländer in der Schweiz, zwei Millionen Menschen, zu Bürgern zweiter Klasse.“ Sommarugas energische Warnung vor der Initiative der Schweizerischen Volkspartei hat einen guten Grund: Laut Umfragen können sich die SVP-Oberen Hoffnungen machen, dass sie die Volksabstimmung in Helvetien am Sonntag über ihren Plan zur Verschärfung des Ausländerrechts gewinnen werden.

Die sozialdemokratische Justizministerin steht mit ihrer Befürchtung nicht allein: Die gesamte Regierung, das Parlament, die meisten Parteien und die Kirchen wehren sich gegen die sogenannte Durchsetzungsinitiative, die zur Abstimmung steht. Falls die Stimmbürger den Vorstoß der rechtsnationalen Schweizerischen Volkspartei gutheißen, dann erhält die Eidgenossenschaft mit ihren mehr als acht Millionen Einwohnern eine der schärfsten Bestimmungen zur Ausweisung von Ausländern in ganz Europa. Inmitten der Flüchtlingskrise könnte die Schweiz andere Länder zur Verabschiedung ebenso drakonischer Gesetze ermuntern.

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Die geistigen Väter der Initiative verfolgen ein klares Ziel: Gerichte und Staatsanwälte müssen Ausländer, die wegen Straftaten unterschiedlicher Schwere verurteilt werden, automatisch und unverzüglich ausweisen. Und die Behörden sollen die Ausgewiesenen mit einem jahrelangen Einreiseverbot belegen. Betroffen wären etwa Mörder, Vergewaltiger, Menschenhändler und Einbrecher. Aber auch kleinere Delikte wie die Beteiligung an einer Schlägerei sollen für eine „Ausschaffung“ reichen – sofern der Delinquent während der vergangenen zehn Jahre bereits einmal eine Geldstrafe zahlen musste. Das Regelwerk enthält keine Härtefallklausel und soll Verfassungsrang erhalten.

Die SVP verspricht: Mit den Gesetzen stellt die Schweiz endlich wieder den Opferschutz über den Täterschutz. „In Anbetracht der großen Migrationsströme und damit einhergehenden Probleme gilt es aber, der Sicherheit in der Schweiz wieder das nötige Gewicht zu geben“, lautet die Parole, die SVP-Chef Toni Brunner ausgibt.

Brunner und seine Gefolgsleute reagierten mit der Initiative auf die sogenannte Ausschaffungsinitiative von 2010. Die SVP hatte eine Abstimmung über die Ausschaffungsinitiative erzwungen und gewonnen. Damals sprach sich eine Mehrheit der Schweizer für eisenharte Regeln gegen straffällige Ausländer aus. Regierung und Parlament gossen die Initiative pflichtgemäß in Gesetzestexte.

Die Umsetzung geht den SVP-Strategen aber nicht weit genug: Den Richtern werde es weiter gestattet, lasche Urteile zu fällen. „Offenbar ist es angenehmer, kriminelle Ausländer nicht ausschaffen zu müssen“, wettert der SVP-Politiker Adrian Amstutz. Jetzt sollen die SVP-Vorstellungen endlich „durchgesetzt“ werden.

Die Gegner der Durchsetzungsinitiative prangern vor allem den „Ausschaffungsautomatismus“ an. Dieser Automatismus „reißt Familien ohne Rücksicht auf Fürsorgeverhältnisse willkürlich auseinander“, warnt der Schweizerische Evangelische Kirchenbund. Das Menschenrecht auf Familienleben werde grob missachtet. Auch das „Komitee gegen die unmenschliche SVP-Initiative“ betont: Falls die SVP sich durchsetze, entfalle das Recht der Ausländer auf eine individuelle Anhörung automatisch.

Damit werde der Rechtsstaat „außer Kraft gesetzt“. Die SVP wolle die Ausländer und zumal die sogenannten Secondos unter Sonderrecht stellen. Secondos sind in der Schweiz lebende Nachkommen von Einwanderern, die oft keine helvetische Staatsangehörigkeit besitzen. Selbst gut integrierte Secondos könnten wegen eines Bagatelldelikts in das Land ihrer Vorfahren „ausgeschafft“ werden, warnt das Anti-SVP-Komitee und folgert: „Die Durchsetzungsinitiative der SVP unterscheidet zwischen den Menschen allein aufgrund ihres Passes und nicht ihrer Situation. Das ist barbarisch.“ (epd/mig) Leitartikel Politik

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  1. Samuel sagt:

    Bleib ehrlich und friedlich oder verlasse unser Land. Eigentlich nicht zu viel verlangt. Wie die Abstimmung ausgeht ist bereits jetzt klar.

  2. Felix Klauser sagt:

    Hallo,
    ich bin Schweizer und ich muss sagen, ich finde das ganz großartig. Wer sich eine Schwere Staftat zu Schulden kommen lässt, muss unser Land verlassen. Der hat ein Gastrecht auf alle Zeit verwirkt. Ich verstehe nicht, was daran falsch sein soll.

    mit freundlichen Grüßen
    Felix Klauser