Kind, Mutter, Freizeit, Wiese, Spazieren
Kind mit Mutter (Symbolfoto) AZAdam auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Geringere Sozialleistungen

Verschärfung der Kindergeld-Regelung für EU-Ausländer

Die Einigung mit Großbritannien über geringere Sozialleistungen für EU-Ausländer könnte Konsequenzen für Kindergelbezieher in Deutschland haben. Bundeskanzlerin Merkel könne sich vorstellen, die Regelungen in Deutschland zu verschärfen.

Montag, 22.02.2016, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 22.02.2016, 17:09 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nach der Einigung mit Großbritannien über geringere Sozialleistungen für EU-Ausländer will die Bundesregierung eine Verschärfung der Kindergeldregelung in Deutschland prüfen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte: „Deutschland gewährt im Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein relativ hohes Kindergeld“. Sie könne sich sehr gut vorstellen, die auf dem EU-Gipfel erzielte Vereinbarung auch für Deutschland umzusetzen. Demnach dürfen Mitgliedstaaten, die Kindergeld in andere EU-Länder überweisen, die Zahlungen künftig an die dortigen Lebenshaltungskosten anpassen.

„In der Regel sind die Lebenshaltungskosten dort geringer als in Deutschland“, betonte das Bundesfamilienministerium am Samstag. „Wir werden nun innerhalb der Bundesregierung beraten, wie Deutschland damit weiter verfahren wird.“ Merkel sagte zum Abschluss des Treffens der europäischen Staats- und Regierungschefs am Freitagabend in Brüssel: „So, wie die Dinge laufen, werden wir das in der Koalition überlegen.“ Gerade Fragen des Sozialmissbrauchs „beschäftigen uns im innenpolitischen Bereich in Deutschland auch“.

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Die CSU signalisierte bereits Zustimmung. Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sagte den Zeitungen der Essener Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben): „Die Beschlüsse des EU-Gipfels insbesondere in Bezug auf den Anspruch auf Sozialleistungen von EU-Ausländern und Kindergeld sind ganz im Sinne der CSU. Wir fordern seit über zwei Jahren eine entsprechende Anpassung.“

Es geht um Kindergeld für Kinder, die im Herkunftsland leben und nicht mit den Eltern in das Land gezogen sind, in dem der Arbeitnehmer tätig ist. Merkel sagte, auf dem Gipfeltreffen sei dazu eine faire Lösung gefunden worden. Die Regelung gilt für alle 28 Mitgliedstaaten und betrifft alle, die neu als Arbeitnehmer in ein EU-Mitgliedsland kommen. Nach einer Übergangsphase bis 2020 werde dies „auf die schon bereits im Lande befindlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgedehnt“, sagte die Bundeskanzlerin.

Die Grünen-Abgeordnete Franziska Brantner mahnte, eine Koppelung des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten müsse dann aber konsequent umgesetzt werden. Für EU-Ausländer aus Staaten mit höherem Standards wie Dänemark oder Schweden müsste Deutschland höhere Kindergeldzahlungen leisten, und auch „alle Kinder von Deutschen, die nicht in Deutschland ihren momentanen Wohnort haben, müssten das Kindergeld angepasst bekommen“, forderte die kinder- und familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion.

In Deutschland erhalten Eltern für das erste und zweite Kind 190 Euro pro Monat, für das dritte 196 Euro. Ab dem vierten Kind werden 221 Euro gezahlt. (epd/mig) Aktuell Politik

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