Mohamed und die Ausländerbehörde

„Sie müssen mindestens 64.000 Euro verdienen“

Ausländerbehörden sind noch keine Willkommensbehörden. Mohamed hat sein Studium abgeschlossen, ist bestens ausgebildet und hat Angebote für ein Volontariat. Der Ausländerbehörde reicht das nicht für eine Arbeitsgenehmigung.

Von Mittwoch, 21.05.2014, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 09.06.2014, 23:12 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Mohamed hat bereits viele Praktika im In- und Ausland absolviert, hat in Deutschland sein Studium abgeschlossen und spricht sechs Sprachen. Ihm liegen einige Jobangebote vor, darunter auch eins von der Tageszeitung Der Tagesspiegel. Mohamed entschließt sich für ein Volontariat bei der Zeitung. Dafür braucht er aber noch die Erlaubnis der Ausländerbehörde.

Doch diese findet ein Volontariat zu wenig. „Journalist wollen sie werden, also in Deutschland suchen wir Ingenieure. Volontariat ist auch eine Ausbildung. Sie sollen mal so langsam anfangen richtig zu arbeiten“, sagt eine Mitarbeiterin der Behörde. Außerdem müsse er „mindestens 64.000 Euro verdienen“.

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Da er keine Aussicht auf so ein Gehalt hat, erteilt ihm die Behörde keine Arbeitsgenehmigung. Der Tagesspiegel macht nun auf diesen Fall mit dem Video „Mohamed und die Ausländerbehörde“ aufmerksam. Schauen Sie selbst:

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MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. huni sagt:

    ob die besagte beamtin denn soviel verdient ? kein wunder das fähige und gutausgebildete migranten das ferne suchen.

    anscheinend richtet sich der größte hass gegen eben diese .

  2. Alex russki sagt:

    Gibts da nicht die EU blue card?
    Soweit ich mich erinnere, liegt da die finanzielle Grenze bei etwas über 40k