Wahlprüfsteine 1/8

Reform der Ausländerbehörde – Standpunkte Berliner Parteien vor den Wahlen 2011

Wen wählen am 18. September 2011? Für viele Migranten sind die Standpunkte der Berliner Parteien zu Integrations- und Migrationsthemen mitentscheidend. In einem Achtteiler präsentiert das MiGAZIN die Wahlprüfsteine. Heute: Reform der Ausländerbehörde.

Montag, 05.09.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 09.09.2011, 1:14 Uhr Lesedauer: 7 Minuten  |  

Forderung: Die Ausländerbehörde wird in den Zuständigkeitsbereich des Senats für Integration, Arbeit und Soziales zugeordnet.

Begründung: Die Ausländerbehörde ist zur Zeit dem Senatsverwaltung für Inneres zugeordnet. Die Senatsverwaltung für Inneres ist in erster Linie für die Sicherheits- und Ordnungsfragen zuständig. Die Ausländerbehörde soll die nach Berlin eingereiste Menschen als Anlaufstelle in Aufenthaltsfragen betreuen, ihnen gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen erteilen und sie zu weiteren notwendigen Diensten und Schritten lotsen. Die Behörde ist nicht für Sicherheitsfragen, sondern für die gesellschaftliche Partizipation der Einwanderer zuständig. Die Zuordnung der Behörde in den Senatsverwaltungen hat zugleich einen Signalcharakter, wie die Einwanderer durch die Berliner Gesellschaft empfunden werden.

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SPD
Die Berliner SPD hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass sich die Ausländerbehörde in vielen Bereichen zur Servicebehörde für Zuwandernde entwickelt hat und weiter auf diesem Weg ist. Die Ausländerbehörde bleibt immer auch Ordnungsbehörde, die zum Beispiel über Aufenthaltsfragen entscheidet. Aus unserer Sicht ist sie mit diesem zweigeteilten Arbeitsauftrag im Bereich der Senatsverwaltung für Inneres, im Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten, angemessen zugeordnet. Die Senatsverwaltung für Inneres hat den Prozess der interkulturellen Organisationsentwicklung in den letzten Jahren konstruktiv begleitet. Im Ergebnis fördert die Ausländerbehörde heute gezielt die interkulturelle Kompetenz ihrer Mitarbeiter, zum Beispiel wird der Erwerb von Sprachkenntnissen gefördert und bei Beförderungen honoriert. Unser Ziel ist es, die Ausländerbehörde weiter als Servicebehörde zu profilieren. Bereits heute diskutiert die Behörde ihr Handeln mit Vertreterinnen und Vertretern von Migrantenorganisationen. Diese Bereitschaft zum Dialog mit Interessenvertretungen von Flüchtlingen und Migranten wollen wir verstärken und so nachhaltig zur Verbesserung des integrationspolitischen Klimas beitragen. Wir wollen die Serviceorientierung des ganzen Öffentlichen Dienstes nochmals deutlich erhöhen. Für Bürgerinnen und Bürger soll durch einheitliche Anlaufstellen, feste Ansprechpartner und den Ausbau der Bürgerämter die Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden erleichtert werden. Die Berliner Ausländerbehörde wollen wir in diese Organisationsentwicklung mit einbeziehen.

CDU
Diese Forderung unterstützt die CDU nicht. Die Ausländerbehörde muss den Vollzug des Ausländerrechts garantieren und ist keine Sozialberatungsstelle.

Die Linke
DIE LINKE unterstützt die Forderung nach einer Neuorganisation der Ausländerbehörde. Bereits im Koalitionsvertrag von SPD und LINKE und im Berliner Integrationskonzept wurde vereinbart, die Ausländerbehörde zu einer kundenorientierten Serviceeinrichtung umzuwandeln. Hierzu sind wichtige Schritte eingeleitet worden, so etwa Schulungen, die Sensibilisierung und Kompetenzerweiterung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genauso wie die Einrichtung einer Clearingstelle der Wohlfahrtsverbände in den Räumen der Ausländerbehörde, von der die Kundinnen und Kunden Erstinformationen zur Orientierung auf dem Arbeits und Ausbildungsmarkt, aber auch bei der Suche nach Schulen, Wohnungen oder Integrationskursen erhalten können. Dieser Prozess muss allerdings weiter vorangetrieben werden, z.B. durch die Verpflichtung der Beschäftigten zur Teilnahme an Schulungen, die bislang freiwillig waren. Die Ausländerbehörde steht zudem mitten im Prozess der interkulturellen Öffnung. Dennoch wird die Ausländerbehörde von vielen Menschen, die existenziell auf sie angewiesen sind, immer noch als Einrichtung wahrgenommen, die in erster Linie auf Abwehr und Abschottung setzt, die sich eher als Ordnungsbehörde, denn als Serviceinstitution gebärt. Deswegen müssen sich Selbstverständnis und Begrifflichkeit der Behörde weiter grundsätzlich verändern. Perspektivisch ist es auf jeden Fall sinnvoll, die Ausländerbehörde aus der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres herauszulösen, denn es geht nicht um Sicherheitsfragen, sondern um Aufenthaltsrecht und Integrationsperspektiven. Denkbar wäre sowohl die Zuordnung zur Senatsverwaltung für Integration als auch die Angliederung an die Bürgerämter in den Bezirken. Dann müsste aber garantiert sein, dass die Fachaufsicht weiter beim Senat liegt.

Berlin-Wahlen 2011: Ich wähle ...
    SPD (33%)
    Die Grünen (27%)
    DIE LINKE (19%)
    CDU (16%)
    FDP (5%)
     
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    Die Grüne
    Bündnis 90/Die Grünen liegt die Integration der Zugewanderten am Herzen, deshalb begrüßen wir eine Zuständigkeit bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Die Berliner Ausländerbehörde muss an den Menschen und an Ihren Bedürfnissen orientiert werden. Dazu wollen wir eine kundenfreundliche, bürgernahe Ausländerbehörde mit Außenstellen. Momentan müssen die Kundinnen und Kunden lange warten. Die Atmosphäre ist gedrückt, es herrscht häufig Angst. Die Menschen sollen wohnortnah ihre Angelegenheiten erledigen können. Es hat sich gezeigt, dass in einer schlecht erreichbaren zentralen Behörde den Betroffenen immer wieder neue Auflagen erteilt werden, welche Unterlagen noch beizubringen sind. Das führt regelmäßig dazu, dass bei einem sechs Wochen späteren Termin neue Unterlagen in der Behörde persönlich vorzulegen sind, nur um zu erfahren, dass nunmehr aber weitere bzw. andere Unterlagen erforderlich sind. Die Bürgerämter sollen die Gesuche aufnehmen und sie zur fachkundigen Bearbeitung an die Ausländerbehörde weiterleiten. Dafür müssen zusätzliche Raum und Personalkapazitäten geschaffen werden. Damit ist auch das Signal an die Einwanderinnen und Einwanderer sowie die gesamte Gesellschaft verbunden: wir sind alle Berlinerinnen und Berliner! Beschwerden über die Bürgerämter stehen im Sinn von Bündnis 90/Die Grünen „Eine Stadt für alle“ allen Kundinnen und Kunden offen.

    FDP
    Dagegen. In der Ausländerbehörde werden aufenthaltsrelevante Dinge geregelt, die klarer Bestand der Innenpolitik sind. Eine Überführung in die Sozialbehörde würde einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand bedeuten, da auch weiterhin mit Teilen der Innenbehörde, wie z.B. den Einwohnermeldeämtern kooperiert werden müsste. Wir werden uns aber dafür einsetzen, dass der Servicegedanke in der Ausländerbehörde mehr als bisher gepflegt wird. Damit Berlin vor allem für hochqualifizierte Fachkräfte und Unternehmen attraktiv wird, ist das unabdingbar. Leitartikel Politik

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