Die Umstellung darauf, dass jetzt die Ausländer die Überlegenen sind, da sie wenigstens einen Arbeitsplatz besitzen, ist für viele nicht nachvollziehbar. Friedrich Landwehrmann Strukturfragen der Ausländerbeschäftigung, 1969

Fastenmonat Ramadan

Zahl fastender Schulkinder ist gering

Redaktion | 22. Oktober 2009 | Gesellschaft Drucken | Weiterempfehlen |

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Die Zahl muslimischer Schulkinder, die während des Fastemonats Ramadan fasten, ist gering. Dies geht aus der Antwort des Berliner Senats (Drucksache 16/13730) auf eine Kleine Anfrage der CDU hervor. Nach den Regeln des Islam sei das Fasten für Kinder keine Pflicht.

Schulhof in der Pause © flickr.com/photos/wolfra (bearb. MiGAZIN)

Schulhof in der Pause © flickr.com/photos/wolfra (bearb. MiGAZIN)

„Welche Erkenntnisse hat der Senat über das Fasten an Berliner Grundschulen während der Ramadanzeit?“, wollte der Berliner CDU-Abgeordnete Sascha Steuer am vorletzten Tag des Fastenmonats Ramadan, Mitte September, wissen. In der nun vorliegenden Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird mitgeteilt, dass nach Auskunft von Schulen mit besonders hohem Anteil an Kindern, die dem islamischen Glauben angehören, „die Zahl der fastenden Kinder gering“ ist.

„Nach den Regeln des Islam ist das Fasten für Kinder keine Pflicht. Die religiöse Verantwortung beginnt mit der Pubertät, d.h. erst dann sind Muslime gehalten zu fasten. An Berliner Grundschulen mit hohem Anteil islamischer Kinder informieren die Lehrkräfte alle Eltern darüber, dass das regelmäßige Essen der Kinder für die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit unabdingbar ist.“, so die Senatsverwaltung.

Spezielle Handlungsanweisungen würden den Schulen hierfür nicht vorliegen. Im Rahmen von Elternversammlungen würden Lehrer aber auf die Problematik hinweisen. Allen Lehrkräften sei die Bedeutung der regelmäßigen gesunden Ernährung für Kinder in der Wachstumszeit bewusst. In pädagogischen Gesprächen wirkten sie auf Eltern und Kinder ein, um sie von der Notwendigkeit der geregelten Mahlzeiten zu überzeugen.

In der Antwort heißt es weiter: „In Ganztagsgrundschulen können die Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher eine intensive Beratung der Eltern anbieten und gezielt auf die Problematik der Kinder eingehen. Dies wird auch zu Gesprächen über die Sinnhaftigkeit des Fastens für Kinder in der vorpubertären Wachstumsphase genutzt.“

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Autor: Redaktion

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Ein Kommentar
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  1. Eyüp Ö. sagt:

    Wo ist denn der unterschied zwischen einer “kleinen Anfrage” und einer “großen Anfrage”? :)

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