Spracherfordernisse bei Ehegattennachzug

Bundesregierung gerät zunehmend in Erklärungsnot

Seit Einführung von Spracherfordernissen ist der Ehegattennachzug um insgesamt 22 % zurückgegangen. Dies geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung, die MiGAZIN vorliegt, auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/11811) hervor. Der Rückgang beträgt bei einzlenen Herkunftsländern bis zu 67 %. Ehegattennachzüge aus der Türkei gingen um 33 % zurück. Angesichts dieser Zahlen gerät die Bundesregierung zunehmend in Erklärungs- und Handlungsnot.

Samstag, 21.02.2009, 13:31 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 6:13 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Auf die Frage etwa, wie sich die Bundesregierung den überdurchschnittlichen Rückgang der erteilten Visa erkläre, wird von der Bundesregierung zunächst ausgeführt, dass ein durchgehender Rückgang nicht zutreffend sei. Sofern aber ein Rückgang erfolgt sei, seien hierfür vielfältige Gründe unabhängig vom Sprachnachweis denkbar. So sei der Rückgang auch auf die Einführung der Altersgrenze von 18 Jahren zurückzuführen.

Unerwähnt lässt die Bundesregierung allerdings, dass bereits vor Einführung des Mindestalters nur 0,75 % der nachziehenden Ehegatten unter 18 Jahre alt waren 1.

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Weiterhin versucht die Bundesregierung das Argument, von nachziehenden Ehegatten nach der Einreise Deutschkenntnisse zu verlangen, damit zu entkräften, indem sie behauptet, Zwangsverheiratete etwa hätten keinen Zugang zu Integrationskursen. Zwei Sätze weiter räumt sie jedoch ein, dass hierzu keine Zahlen vorliegen und sogar eine „hohe Teilnahmequote“ von Neuzuwanderern.

Auch vermag die Bundesregierung nicht zu überzeugen, wenn es um den hohen Aufwand beim Spracherwerb geht. Zwar räumt sie ein, dass die Neuregelung bei AnalphabetInnen zu einem vergleichsweise hohen Aufwand bei Spracherwerb führt, hält dies aber für zumutbar. Wo die Zumutbarkeitsgrenze jedoch liegt, wird deutlich, wenn man die Antwort der Bundesregierung im Klartext ließt: „Auch persönliche Erschwernisse beim Spracherwerb, wie etwa aufgrund von Analphabetismus, die jedoch durch eigene Anstrengungen überwunden werden können, hat der Gesetzgeber in zulässiger Nutzung seines Gestaltungsspielraums angesichts der betroffenen öffentlichen Belange für zumutbar erachtet“. Soweit kein Sprachkursangebot vor Ort bestehe, sei dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unter anderem durch die Bereitstellung von Fernlernangeboten Rechnung getragen.

Wie Analphabeten, die vor Ort keine Kursangebote haben, sich selbst das Lesen und Schreiben beibringen sollen, um im Anschluss Deutsch zu lernen, lässt die Bundesregierung offen. Selbst die Inanspruchnahme von Fernlernangeboten dürfte für einen Analphabeten eine unüberwindbare Hürde darstellen.

Auf der anderen Seite aber ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Erwerb von Sprachkenntnissen durch eine Sprachkursverpflichtung nach der Einreise nicht erreicht werden könne, da der Besuch eines Integrationskurses den erfolgreichen Abschluss nicht sicherstelle.

Im Lichte der oben ausgeführten Antworten wird ein Widerspruch in den Antworten der Bundesregierung deutlich. Einerseits behauptet sie, dass 600 bis 1.200 Stunden Integrationskurs in Deutschland nicht ausreichend seien, um einfache Sprachkenntnisse zu erlernen. Auf der anderen Seite soll es selbst für Analphabeten möglich sein, sich die erforderlichen Deutschkenntnisse ggf. über Fernkurse anzueignen. Wenige Zeilen später stellt dann die Bundesregierung wieder fest, dass „primäre Analphabeten die lateinische Schrift nicht im Wege des Selbststudiums erlernen“ können.

Für die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen (Die Linke) hat die Neuregelung „allen Beschwichtigungsversuchen zum Trotz“ zu einem deutlichen und anhaltenden Rückgang beim Ehegattennachzug geführt. „Nur Zyniker feiern diese Zahlen als angeblichen Erfolg im Kampf gegen Zwangsverheiratungen“, so Dagdelen. Hierfür sei die Bundesregierung jedoch jeden Nachweis schuldig geblieben.

Von „Willkommenskultur“ sei in der Integrationspolitik immer häufiger die Rede. In der Praxis jedoch werde dieser „Willkommensgruß“ bestimmten Zuwanderungsgruppen regelmäßig verweigert. „Viele nachzugswillige Eheleute werden in ein aufwändiges, teures und schikanöses Verfahren getrieben. Insbesondere bei bildungsfernen und älteren Menschen entspricht die damit verbundene, erzwungene Trennung von Eheleuten eindeutig nicht der grundgesetzlichen Verpflichtung zum Schutz von Ehe und Familie. Dies weiß auch die Bundesregierung – sie gibt es nur nicht zu.“ fügte Sevim Dagdelen hinzu.

  1. vlg. Migrationsbericht 2006, BT-Drs. 16/7705, S. 93
Politik
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