Grundsätzlich genießen ausländische Väter von deutschen Kindern einen besonderen Schutz vor Ausweisungen. Das gilt laut Verwaltungsgericht Mainz aber nur, wenn man Kontakt zum Kind hat.
Die Beschneidung von jungen soll nach einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministerium straffrei bleiben, wenn es fachgerecht vorgenommen wird und die Eltern einwilligen. Die Regelung wird von Muslimen und Juden begrüßt.