Wegen antijüdischer Beleidigung durch ein Kunstwerk bei der documenta 15 in Kassel hatte eine Frau aus Niedersachsen auf ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro geklagt. Vor Gericht kam es zu keiner Einigung. Die Entscheidung soll am 15. April fallen.
Ein Schwarzer wurde in der U-Bahn von einem BVG-Sicherheitsmann rassistisch beleidigt. Jetzt muss er Schmerzensgeld zahlen. Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz kam nicht zur Anwendung.