BGH
24.03.2010
Der Bundesgerichtshof hat das Schadensersatzverlangen eines Erwerbers türkischer Aktien zurückgewiesen. Nun ist zu befürchten, dass Tausende Anleger, die in Erwartung hoher Renditen Anteile sog. islamischer Holdings erworben hatten, auf ihren Verlusten sitzen bleiben.