Bayern gilt noch heute als besonders katholisch, Ministerpräsident Söder betont stets: „Das Kreuz gehört zu Bayern“. Sein Kreuzerlass aus 2018 war höchst umstritten - nicht nur politisch. Jetzt setzt ein Gericht dem nun Grenzen. Ein Kruzifix in der Schule verletzt die Religionsfreiheit. Von Britta Schultejans
Können Eltern aus religiösen Gründen ihre Kinder vom Schwimmunterricht befreien lassen? Ein Gericht hat nun zu einem Freiburger Fall entschieden. Er erinnert an Fälle aus muslimischen Familien – nur ohne Debatte.
Die Aufregung um den ersten öffentlichen Muezzin-Ruf in Köln war im Herbst 2022 groß – doch inzwischen ist bei dem Thema merklich Ruhe eingekehrt. Die Stadt stellt nun fest: So kann es weitergehen.
In Nordrhein-Westfalen wurde eine Muslima von der Schöffen-Liste gestrichen. Begründung: Weil sie ein Kopftuch trägt, sei sie für die Ausübung des Amts unfähig. Gegen diese Entscheidung hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte jetzt Verfassungsbeschwerde erhoben.
Im März 2004 verbot Frankreich Kopftücher in Schulen. Nun sorgen muslimisch anmutende Gewänder für Streit - und das Erproben von Schuluniformen. Ein erbitterter Laizismus-Kampf um Bekleidungsvorschriften. Dabei sind junge Leute bei dem Thema längst toleranter. Von Michael Evers
Belgien darf Juden und Muslimen die religiöse Schächtung von Tieren verbieten. Das hat der EU-Menschenrechtsgerichtshof entschieden. Tierschutz und die öffentliche Moral rechtfertigten den Eingriff in die Religionsfreiheit. Muslime kritisieren: EU-Gerichte hätten dem Tierschutz bei Klagen gegen die Fleischindustrie weniger Gewicht beigemessen.
Muslime, die aus religiösen Gründen den Handschlag verweigern, riefen bundesweit Empörung hervor. Ihrer Einbürgerung soll dieses Verhalten nun doch nicht entgegenstehen, lässt die Ampel-Koalition jetzt wissen. Begründung: Auch religiöse Juden verweigerten den Handschlag.
Islamische Gemeinden ohne Einfluss aus dem Ausland sind seit Jahren ein politisches Ziel. CDU-Politiker Spahn bringt erneut den Vorschlag einer Bundesstiftung zur Finanzierung von Moscheegemeinden ins Gespräch. Wer sich an Regeln hält, soll Geld bekommen - Staatsislam?
Ein Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen ist nicht diskriminierend, wenn das Verbot alle religiösen Zeichen und das gesamte Personal umfasse. Das haben Richter des höchsten europäischen Gerichts in einem Fall aus Belgien entschieden.
Ein Jahr nach dem ersten öffentlichen Muezzin-Ruf in Köln hat es seither keine weiteren Anträge von anderen Moscheegemeinden gegeben. Die Moscheen wollten die Nachbarschaft „nicht stören“ und setzten daher auf Gebetsruf-Apps.