Eine Schule in der Nähe von Osnabrück wollte den Schülerinnen und Schülern das Tragen von Kopfbedeckungen im Schulgebäude untersagen. Die Regelung traf – wie so oft – muslimische Mädchen, die ein Kopftuch tragen. Jetzt schritt das Ministerium ein. Die Schule bedauert.
Eine Schöffin darf in einem Gericht kein Kopftuch tragen, eine Lehrerin hingegen schon. Und was gilt bei Polizisten? Sind Kopftuch und Kreuzkette vor dem Gesetz gleich? Die niedersächsischen Ministerien geben einen Überblick.
Während rechtsextreme Gruppen das Schöffenamt gezielt unterwandern und die Politik nur zögerlich reagiert, greift die Justiz im Fall einer gläubigen Muslima mit Kopftuch hart durch. Der Fall zeigt, wie unterschiedlich Neutralität ausgelegt wird – und gegen wen sie sich in der Praxis richtet.
Es geht um die Religionsfreiheit: Darf eine Schule muslimischen Schülern das Gebet verbieten? Damit haben sich Gerichte bereits in der Vergangenheit befasst. Nun gibt es in Berlin einen neuen Fall – angestoßen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Die österreichische Regierung sieht es als Maßnahme gegen Unterdrückung: Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Die Islamische Glaubensgemeinschaft spricht von Ausgrenzung und warnt vor Stigmatisierung. Kann das Verbot diesmal vor dem Verfassungsgericht standhalten?
Bayern gilt noch heute als besonders katholisch, Ministerpräsident Söder betont stets: „Das Kreuz gehört zu Bayern“. Sein Kreuzerlass aus 2018 war höchst umstritten - nicht nur politisch. Jetzt setzt ein Gericht dem nun Grenzen. Ein Kruzifix in der Schule verletzt die Religionsfreiheit. Von Britta Schultejans
Können Eltern aus religiösen Gründen ihre Kinder vom Schwimmunterricht befreien lassen? Ein Gericht hat nun zu einem Freiburger Fall entschieden. Er erinnert an Fälle aus muslimischen Familien – nur ohne Debatte.
Die Aufregung um den ersten öffentlichen Muezzin-Ruf in Köln war im Herbst 2022 groß – doch inzwischen ist bei dem Thema merklich Ruhe eingekehrt. Die Stadt stellt nun fest: So kann es weitergehen.
In Nordrhein-Westfalen wurde eine Muslima von der Schöffen-Liste gestrichen. Begründung: Weil sie ein Kopftuch trägt, sei sie für die Ausübung des Amts unfähig. Gegen diese Entscheidung hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte jetzt Verfassungsbeschwerde erhoben.
Im März 2004 verbot Frankreich Kopftücher in Schulen. Nun sorgen muslimisch anmutende Gewänder für Streit - und das Erproben von Schuluniformen. Ein erbitterter Laizismus-Kampf um Bekleidungsvorschriften. Dabei sind junge Leute bei dem Thema längst toleranter. Von Michael Evers