Bundesverfassungsgericht
16.04.2020
Ein arbeitsuchender Grieche hatte im Eilverfahren erfolglos Sozialhilfe beantragt. Auch sein Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt. So nicht, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Ohne Prozesskostenhilfe könne er sich nicht wehren.