In Ilmenau fallen aus einem Auto heraus Schüsse. Das Kfz-Kennzeichen ist bestückt rechtsextremen Codes. Es gibt mehrere Verletzte – vor allem Ausländer. Die Angeklagten bestreiten eine rassistische Tatmotivation – trotz eindeutigen Hinweisen. Beobachter sprechen von Schutzbehauptungen.
Es klingt wie eine bizarre Mischung aus Dating-Chat und Terrorfantasie: Ein 28-jähriger Syrer erklärt vor Gericht, seine Radikalisierung habe weniger mit Politik zu tun gehabt – sondern mit einer Ehekrise und Frauen im Internet, die auf „IS-Kämpfer“ standen. Er habe nur imponieren wollen.
Die Anklage wirft ihnen eine völkische und rassistische Ideologie und eine Verherrlichung des NS-Regimes vor. In Sachsen stehen acht mutmaßliche Neonazis wegen Terrorismusverdacht vor Gericht. Sie sollen ethnische Säuberungen geplant haben. Von Jörg Schurig
Ein 21-jähriger Schwarzer stirbt durch Polizeischüsse, die Bodycams sind aus – und am Ende geht es oft nur darum, wem das Gericht mehr glaubt. Der Fall Lorenz zeigt, warum Ermittlungen gegen Polizisten oft scheitern: an Deutungsmacht, Korpsgeist und zu wenig unabhängiger Kontrolle. Dieser Prozess könnte dennoch etwas bewegen. Von Mirjam Uhrich
Emotionale Szenen im Prozess gegen eine mutmaßliche NSU-Unterstützerin: Bei der Zeugenaussage von der verurteilten Terroristin Beate Zschäpe reagiert die Tochter eines Opfers. Beobachter werfen Zschäpe Taktiererei vor.
Im Februar 2020 erschießt ein deutscher Neonazi in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven, unter anderem Hamza Kurtovic. Seitdem fordern seine Eltern Gerechtigkeit. Sie werfen den Behörden unzureichende Ermittlungen vor, scheitern aber vor hessischen Gerichten. Nun soll das höchste deutsche Gericht entscheiden.
Nach monatelangen Ermittlungen folgt nun die Anklage: Ein Oldenburger Polizist soll den Schwarzen Lorenz A. fahrlässig getötet haben – die Staatsanwaltschaft sieht keine Notwehr. Der Rassismus-Vorwurf ist nicht ausgeräumt. Dass es zu einer Verurteilung kommt, ist aber unwahrscheinlich.
Maschinenpistole zu Hause, Gedenken an NS-Opfer zerstört und eine massiv rechtsextreme Vergangenheit – trotzdem kommt ein Neonazi vor Gericht mit einer Bewährungsstrafe davon. Grund: eine Entschuldigung – und eine Verlobung.
34 Jahre nach dem Anschlag von Saarlouis ist der einstige Neonazi, der den Täter damals zu der Tat angestachelt haben soll, endgültig freigesprochen. Damit zieht der Bundesgerichtshof einen Schlussstrich unter den Fall. Fragen zu Ermittlungsfehlern der Polizei bleiben aber.
2018 sorgten Ausschreitungen von Rechtsextremen in Chemnitz international für Schlagzeilen: rassistische Mobs jagten Migranten durch die Stadt. Jetzt ist ein weiterer Prozess zu Ende gegangen – wieder mit Freisprüchen und einer Verfahrenseinstellung.