OVG Rheinland-Pfalz

Moscheebau verletzt nicht die Rechte einer Anwohnerin

11.09.2009

Eine geplante Moschee im Neuwieder Gewerbegebiet darf gebaut werden. Das Vorhaben verletzt nicht die Rechte einer Anwohnerin. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az: 8 A 10291/09.OVG).