Bundesverwaltungsgericht

Einbürgerung nur bei gesichertem Lebensunterhalt

01.06.2015

Wer keinen Anspruch auf Einbürgerung hat, muss nicht nur seinen eigenen Lebensunterhalt sicher können, sondern auch den der im Ausland lebenden Familie. Bei einer Ermessenseinbürgerung könnten höhere Anforderungen gestellt werden, entschied das Bundesverwaltungericht.

Niederlassungserlaubnis

Sicherung des Lebensunterhalts nur Regelfall, kein Muss

22.08.2011

Ausländische Eltern deutscher Kinder können eine Niederlassungserlaubnis auch dann bekommen, wenn sie zwar den eigenen Lebensunterhalt sichern können, das Einkommen aber nicht den Unterhaltsbedarf der Kinder reicht. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.