Oberverwaltungsgericht Münster
29.03.2018
In Nordrhein-Westfalen bleiben muslimische Beschneidungsfeiern an Karfreitagen verboten. Des entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Begründung: Auch wenn es sich bei den Feiern um geschlossene Veranstaltungen handele, wirkten sie beachtlich in den öffentlichen Raum hinein.
Verwaltungsgericht Köln
14.12.2015
An Karfreitagen dürfen keine islamischen Beschneidungsfeier stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Islamische Beschneidungsfeier hätten unterhaltenden Charakter und müssten nicht am Karfreitag stattfinden.
Karfreitag
02.04.2015
Der Karfreitag ist ein stiller, christlicher Feiertag. In vielen Bundesländern sind an diesem Tag Feiern und Tanzveranstaltungen gesetzlich untersagt. Nun werden Forderungen nach Reformen laut. Diese Verbote würden der gesellschaftlichen Realität nicht entsprechen.
Urteil
15.01.2015
Der Karfreitag ist ein stiller Feiertag. An diesem Tag soll nicht gefeiert werden. Daran sollen sich auch Muslime halten. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht und untersagte eine muslimischen Familie die Beschneidungsfeier.