Oberverwaltungsgericht Münster

Muslimische Beschneidungsfeiern bleiben an Karfreitag verboten

29.03.2018

In Nordrhein-Westfalen bleiben muslimische Beschneidungsfeiern an Karfreitagen verboten. Des entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Begründung: Auch wenn es sich bei den Feiern um geschlossene Veranstaltungen handele, wirkten sie beachtlich in den öffentlichen Raum hinein.

Verwaltungsgericht Köln

Keine islamische Beschneidungsfeier am Karfreitag

14.12.2015

An Karfreitagen dürfen keine islamischen Beschneidungsfeier stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Islamische Beschneidungsfeier hätten unterhaltenden Charakter und müssten nicht am Karfreitag stattfinden.

Karfreitag

Kommunen stellen striktes Tanzverbot infrage

02.04.2015

Der Karfreitag ist ein stiller, christlicher Feiertag. In vielen Bundesländern sind an diesem Tag Feiern und Tanzveranstaltungen gesetzlich untersagt. Nun werden Forderungen nach Reformen laut. Diese Verbote würden der gesellschaftlichen Realität nicht entsprechen.

Urteil

Islamische Beschneidungsfeier nicht am Karfreitag

15.01.2015

Der Karfreitag ist ein stiller Feiertag. An diesem Tag soll nicht gefeiert werden. Daran sollen sich auch Muslime halten. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht und untersagte eine muslimischen Familie die Beschneidungsfeier.