Volksverhetzung
03.09.2018
  Zwei Beamte der Bundespolizei sollen sich in einem Rosenheimer Lokal fremdenfeindlich geäußert und den Hitlergruß gezeigt haben. Gegen sie wird jetzt ermittelt wegend des Verdachts auf Volksverhetzung. 
Arbeitsgericht
21.10.2016
  Zeigt ein Arbeitnehmer den Hitlergruß, kann das eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Das gilt auch für Arbeitnehmer türkischer Abstammung. Das entschied das Arbeitsgericht Hamburg.