Ein hochrangiger Ex-Richter aus Afghanistan und seine Familie mit Aufnahmezusage versuchen seit Jahren, nach Deutschland zu kommen. Nun gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung aus Karlsruhe mit einer außergewöhnlich deutlichen Ansprache.
Die Polizei darf nicht auf Grundlage einer Vermutung die Wohnungstür in einem Flüchtlingsheim aufbrechen, um eine Abschiebung durchzusetzen. Das Verfassungsgericht stellt damit eine in den vergangenen Jahren verschärfte Abschiebepraxis infrage. Pro Asyl spricht von einem „Denkzettel für die Regierung“.
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Abschiebehaft ohne richterlichen Beschluss verletzt das Grundrecht auf Freiheit. Behörden dürfen Menschen nicht einfach „über Nacht“ in Gewahrsam nehmen – auch nicht, wenn das Amtsgericht gerade geschlossen ist.
Kurioser Fall mit Happy End: Eine jordanische Familie reist mit ihrem in Deutschland geborenen Zweijährigen in die Heimat. Zurück dürfen aber nur die Eltern, das Kind habe kein Visum. Das Verfassungsgericht zeigt jetzt die rote Karte. Auch den Vorinstanzen ernten Kritik.
Wer in Deutschland „schwarz“ arbeitet, muss mit drakonischen Strafen rechnen. Abgeschobenen Geflüchteten ist „Schwarzarbeit“ nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts jedoch zumutbar. Geklagt hatte ein Afghane mit Schutzstatus in Griechenland.
Parteinahe Stiftungen bekommen für ihren Beitrag zur politischen Bildung jährlich hundert Millionen aus der Staatskasse. Eine Stiftung ist bislang außen vor. Die AfD forderte Nachzahlungen – und scheiterte.
Geflüchtete erhalten Grundleistungen ohnehin um ein Fünftel gekürzt. Leben sie in einer Gemeinschaftsunterkunft, bekommen sie noch weniger. Dem Bundessozialgericht zufolge könnte diese Praxis verfassungswidrig sein. Karlsruhe soll prüfen.
Der Kampf gegen die AfD wird nicht nur bei Wahlen geführt, sondern auch in Parlamenten – und jetzt auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Die AfD meinte, bei der Verteilung von Chefposten in Bundestagsausschüssen ungerecht behandelt worden zu sein – und scheiterte gleich doppelt. Von Jacqueline Melcher und Susanne Kupke
Fackel-Aufmärsche von Rechtsextremisten erinnern an den Nationalsozialismus und können deshalb verboten werden. Das haben mehrere Gerichte in NRW entscheiden. Eine Partei sah Grundrechte verletzt und zog nach Karlsruhe – erfolglos.
Die Justiz ist unabhängig. Das ist ein eherner Grundsatz. Doch ist das Bundesverfassungsgericht tatsächlich hinreichend gegen politische Einflussversuche geschützt? Und was, wenn die AfD an die Macht kommt? Nun gibt es neue Gespräche.