Sachsen will über den Bundesrat Asylverfahren beschleunigen – durch Einsetzung von Einzelrichtern statt Kammern. Was nach Effizienz klingt, ist ein riskanter Eingriff in das Rechtssystem.
Die Bundesregierung will die unabhängige Asylverfahrensberatung streichen. Pro Asyl und Flüchtlingsräte warnen vor den Folgen des Abbaus zivilgesellschaftlicher Infrastruktur: mehr Klagen – und noch mehr Druck auf ohnehin überlastete Gerichte.
Die Zahl der Klagen vor Verwaltungsgerichten wegen einer Ablehnung eines Asylantrags haben sich laut Richterbund von 2023 bis 2025 verdoppelt. Ursächlich für den Anstieg könnte politischer Druck auf das Bamf sein.
Viele Asylbewerber warten mehr als ein halbes Jahr, bis entschieden ist, ob sie in Deutschland bleiben dürfen. Wer gegen diese Entscheidung klagt, muss noch mehr Geduld haben. Eine Umstrukturierung verspricht Beschleunigung – steht aber auch in der Kritik.
Auch wenn die Zahl der neuen Asylanträge in Deutschland zurückgeht, stauen sich Verfahren bei den Verwaltungsgerichten. Die von der Politik geforderte Beschleunigung der Entscheidungen halten die Gerichte für schwer umsetzbar.
Spezialisierung auf Herkunftsstaaten und mehr Richter: Asylverfahren sind in Nordrhein-Westfalen deutlich schneller geworden. Nur noch ein gutes Jahr dauern sie durchschnittlich. Das ist eine Verkürzung um mehr als vier Monate.
Im vergangenen Oktober hat der Europäische Gerichtshof afghanische Frauen pauschal als verfolgt eingestuft – mit spürbaren Folgen für Asylverfahren und Antragszahlen.
Die Zahl der Asylsuchenden sinkt, gleichzeitig gehen immer mehr Asylklagen bei deutschen Gerichten ein – das hat eine Auswertung der „Deutschen Richterzeitung“ ergeben. Wie kann das sein und welche Bundesländer sind besonders betroffen?
Listen sicherer Herkunftsstaaten ermöglichen schnellere Asylverfahren. Italien nutzt sie bei seinem umstrittenen „Albanien-Modell“. Nun macht das höchste EU-Gericht dafür Vorgaben. Das Urteil ist auch für Deutschland wegweisend. Von Valeria Nickel und Ansgar Haase
Die Union hat die Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten gefordert, Ministerin Faeser hat eine Prüfung versprochen. Das Ergebnis soll nun wohl nicht veröffentlicht werden – es sei jedoch eindeutig.