Für Einsatzkräfte ein Problem: Ein Patient braucht Hilfe und spricht kein Deutsch. Apps helfen auch nur begrenzt. Mit Händen und Füßen kommt man auch nicht weiter. Was tun? Von Michael Bauer
Die Kosten für einen Dolmetscher müssen gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen. Das hat das Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen im Falle eines mittlerweile verstorbenen Serben entschieden. Abrechnungsfähig seien nur ärztliche Tätigkeiten.