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Ausländische Live-In-Pflege im Haushalt (KI-generiertes Symbolfoto)

Studie zeigt Missstände

Pflegereform – nicht „für die Polin“

Die Bundesregierung verhandelt über die Zukunft der Pflege. Dabei bleibt eine wichtige Gruppe unbeachtet: Hunderttausende Frauen aus Mittel- und Osteuropa, die Pflegebedürftige in deutschen Haushalten betreuen. Eine neue Studie zeigt gravierende Missstände. Gegenüber MiGAZIN erklären die Autoren, warum ihre Ausbeutung Teil des Systems geworden ist.

Donnerstag, 05.11.2026, 18:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 05.11.2026, 18:25 Uhr Lesedauer: 9 Minuten  |  

Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren, die häusliche Versorgung stärken und Angehörige entlasten. Am Donnerstag beriet der Bundestag erstmals über das Pflegeneuordnungsgesetz. Eine wichtige Gruppe von Beschäftigten spielt in dem Reformvorhaben jedoch keine erkennbare Rolle: ausländische Frauen, die in deutschen Privathaushalten leben und pflegebedürftige Menschen betreuen. Dabei sind ihre häufig ausbeuterischen Arbeitsbedingungen der Bundesregierung seit Jahren bekannt.

Wie weit die Probleme reichen, zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Die Soziologin Francesca Barp vom Hamburger Institut für Sozialforschung und der Politikwissenschaftler Nikolai Huke von der Universität Hamburg haben untersucht, weshalb migrantische Betreuungskräfte trotz geltender Arbeitsgesetze häufig schutzlos bleiben. Ihr Befund: Fragwürdige Vertragsmodelle, wirtschaftliche Abhängigkeiten und fehlende Kontrollen ermöglichen die systematische Umgehung von Arbeitnehmerrechten.

„Unsere Studie zeigt an konkreten Fallbeispielen, dass Migrantinnen, die als Live-In-Betreuerinnen in deutschen Haushalten tätig sind, das Pflegesystem unter massivem physischem und psychischem Verschleiß am Laufen halten“, erklärt Barp. Grundlage der Untersuchung sind qualitative Interviews mit Betreuerinnen und Gespräche mit Fachleuten.

16 Stunden Arbeit täglich, sieben Tage die Woche

Schätzungen aus früheren Untersuchungen zufolge arbeiten zwischen 300.000 und 600.000 Menschen in Deutschland als sogenannte Live-in-Betreuungskräfte. Eine verlässliche aktuelle Erfassung fehlt. Die Beschäftigten sind überwiegend Frauen aus Mittel- und Osteuropa, insbesondere aus Polen. Sie wohnen meist mehrere Wochen oder Monate im Haushalt der betreuten Person, bevor sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren und von einer Kollegin abgelöst werden.

Sie kochen, putzen, erledigen Einkäufe, helfen beim Anziehen, beim Toilettengang oder beim Aufstehen. Häufig übernehmen sie auch pflegerische Aufgaben, obwohl sie dafür nicht entsprechend ausgebildet sind. Die Arbeitstage sind lang, die Ruhezeiten kurz. Viele Frauen sind nahezu rund um die Uhr verfügbar, obwohl ihre Verträge nur wenige bezahlte Arbeitsstunden vorsehen.

Eine Betreuerin berichtet laut Studie: „Ich habe in dieser ersten Stelle in Berlin 16 Stunden pro Tag gearbeitet, sieben Tage pro Woche und ich frage meine Koordinatorin bei der Agentur, wann ich Pause machen kann“. Die Koordinatorin habe geantwortet: „Was werden Sie in Berlin machen, da verlaufen Sie sich nur.“

Andere Frauen schildern, wie sie nachts regelmäßig aufstehen müssen, um sich um pflegebedürftige Menschen zu kümmern. Selbst vereinbarte Pausen werden häufig durch Haushaltsarbeiten unterbrochen. Freie Tage gibt es teilweise überhaupt nicht. Das Entgelt liegt angesichts der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden oft weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn.

Die Folgen reichen von chronischer Erschöpfung über psychische Belastungen bis zu körperlichen Schäden. Eine Betreuerin berichtet, ihr Rücken sei durch jahrelanges Heben und Tragen schwer geschädigt. Um ihre Gesundheit könne sie sich erst kümmern, wenn sie wieder in Polen sei. Viele Frauen nutzen ihre unbezahlten Aufenthalte im Herkunftsland zur Erholung, für medizinische Behandlungen und Therapien. So werden die gesundheitlichen Folgen ihrer Arbeit teilweise in die Herkunftsländer verlagert.

Die Kosten der Pflege tragen die Frauen mit

Hinter den Arbeitsbedingungen steht nach Einschätzung der Wissenschaftler ein grundsätzliches Problem der deutschen Pflegefinanzierung. Die Versicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Versorgungskosten. Viele Angehörige können weder selbst dauerhaft pflegen noch eine umfassende professionelle Betreuung bezahlen. Gleichzeitig fehlen bezahlbare öffentliche Versorgungsangebote.

Unter den gegenwärtigen Bedingungen ist die Ausbeutung osteuropäischer Betreuungskräfte nach Einschätzung der Studienautoren in erheblichem Maße eine wirtschaftliche Voraussetzung des bestehenden Betreuungsmodells. Wenn Angehörige nur am Wochenende helfen können und ein Pflegedienst lediglich zweimal wöchentlich kommt, bleibt die übrige Versorgung an einer einzelnen Betreuungskraft hängen. Würden alle tatsächlich geleisteten Arbeits- und Bereitschaftsstunden nach deutschem Mindestlohn bezahlt, wäre eine solche Betreuung für Familien kaum finanzierbar.

„Die Live-in-Betreuung erscheint dann als vergleichsweise günstige Lösung – allerdings nur, weil die Arbeitszeit der Frauen systematisch entgrenzt, ihre Bereitschaftszeit nicht angemessen bezahlt und ihre soziale Absicherung oft vernachlässigt wird“, erklären die Wissenschaftler gegenüber MiGAZIN.

Die Autoren sprechen von einer gesellschaftlichen Umverteilung der Pflegekosten: „Was der Sozialstaat nicht finanziert, wird den Familien aufgebürdet und innerhalb dieser privaten Arrangements wiederum auf die migrantischen Beschäftigten abgewälzt. Die vermeintlich günstige Betreuung hat einen hohen sozialen Preis, den vor allem die Frauen bezahlen.“

Die großen Lohnunterschiede zwischen Deutschland und osteuropäischen Ländern erleichtern es, Betreuungskräfte zu vergleichsweise geringen Kosten anzuwerben. Für viele Frauen ist die Tätigkeit eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Manche nehmen sie nach einem Arbeitsplatzverlust auf, andere müssen mit ihrem Verdienst Angehörige unterstützen oder niedrige Renten aufbessern.

Verträge hebeln Arbeitnehmerrechte aus

Die Studie zeigt, dass die Ausbeutung auch durch Beschäftigungsmodelle begünstigt wird, die Arbeitnehmerrechte umgehen.

Ein Teil der Frauen arbeitet formal selbstständig. Damit gelten für sie zunächst weder der gesetzliche Mindestlohn noch die üblichen Arbeitszeitvorschriften. Tatsächlich können viele jedoch weder ihre Arbeitszeiten frei bestimmen noch selbst entscheiden, welche Aufgaben sie übernehmen. Sie sind an die Vorgaben der Vermittlungsagenturen und der Familien gebunden. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass in zahlreichen Fällen eine rechtlich unzulässige Scheinselbstständigkeit vorliegen dürfte.

Besonders problematisch sind mehrstufige Vertragsmodelle, bei denen deutsche Vermittlungsagenturen mit Unternehmen im Ausland zusammenarbeiten. Die Betreuerinnen erhalten teilweise zivilrechtliche Dienstverträge, deren Bedingungen sie kaum durchschauen können. Eine Betreuerin berichtet, ihr Vertrag habe angebliche Marketingaufgaben in Polen vorgesehen, obwohl sie diese Tätigkeit nie ausgeübt habe. Solche Konstruktionen können dazu dienen, Sozialversicherungsbeiträge einzusparen.

Wirtschaftlich profitieren nach Einschätzung der Wissenschaftler insbesondere die Vermittlungsagenturen. Sie organisieren den Zugang zu den Arbeitskräften und gestalten die Vertragsverhältnisse. Dabei verwenden sie häufig Klauseln und Vertragsstrafen, die einer gerichtlichen Überprüfung möglicherweise nicht standhalten würden. Viele Beschäftigte scheuen jedoch eine rechtliche Auseinandersetzung.

„Die Agenturen sind deshalb nicht einfach neutrale Vermittlerinnen zwischen Angebot und Nachfrage, sondern zentrale Akteure bei der Organisation und Stabilisierung eines Geschäftsmodells, das auf ungleichen Machtverhältnissen beruht“, erklären Studienautoren Barp und Huke gegenüber MiGAZIN.

Doch selbst eine reguläre Anstellung garantiert nach den Erkenntnissen der Studie keinen wirksamen Schutz. Die Beschäftigten müssen ihre Ansprüche häufig selbst durchsetzen. Das ist in Privathaushalten besonders schwierig: Arbeitsstunden werden vielfach nicht dokumentiert, Zeugen fehlen, Beratungsstellen wie Faire Mobilität erreichen nur einen Teil der Frauen.

Die Abhängigkeit reicht weit über den Arbeitsplatz hinaus. Barp und Huke berichten von einer Interviewpartnerin, die nach dem Verlust ihrer Stelle in einer Notunterkunft für wohnungslose Frauen unterkam. „Ihr Arbeitsplatz ist gleichzeitig ihr Zuhause. Wenn sie sich beschweren oder eine Stelle verlassen, verlieren sie im schlimmsten Fall nicht nur ihr Einkommen, sondern auch unmittelbar ihre Unterkunft.“

Selbst das Verantwortungsgefühl wird zur Belastung

Viele Frauen fühlen sich für die pflegebedürftigen Menschen persönlich verantwortlich. Bestehen sie auf ihren gesetzlichen Pausen oder freien Tagen, bleibt die betreute Person möglicherweise ohne ausreichende Versorgung.

Eine Betreuerin schildert, weshalb sie ihre Arbeit nicht einfach unterbrechen konnte: „Sieben Stunden ohne Wasser, das ist nicht schön. Ich mochte die Frau. Das ist ein Mensch.“

Damit wird die Fürsorge selbst zu einem Hindernis, Arbeitnehmerrechte einzufordern. Die Frauen verzichten auf Erholung, weil sie wissen, dass niemand anderes einspringt. Gleichzeitig sind sie mit den Erwartungen von Angehörigen konfrontiert, die häufig eine jederzeit verfügbare Betreuung wünschen.

Studie dokumentiert Rassismus: „Für die Polin“

Die Studie dokumentiert auch Demütigungen und rassistische Diskriminierung. Eine Interviewpartnerin berichtet von einer Kollegin, die getrennt von der Familie essen musste. Im Kühlschrank habe es für sie ein eigenes, nur spärlich gefülltes Fach gegeben. Die Beschriftung lautete: „Für die Polin“.

Auch unbegründete Diebstahlsverdächtigungen gehören zu den Erfahrungen der Betreuerinnen. Die Wissenschaftler berichten gegenüber MiGAZIN: „Mehrere Frauen berichten von der Unterstellung von Diebstahl im Haus, der sich dann einfach als ein verlegter Gegenstand herausstellt. Solche Schilderungen zeigen, wie Arbeitsausbeutung, soziale Abwertung und antislawischer Rassismus miteinander verwoben sind.“

Andere Betreuerinnen schildern Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit, Drohungen oder Übergriffe. Häufig haben sie kaum Möglichkeiten, sich gegen solche Zustände zu wehren, ohne ihren Lebensunterhalt zu gefährden.

Gerichtsurteil gewonnen – trotzdem kein Geld

Wie schwierig die Durchsetzung von Rechten selbst vor Gericht ist, zeigt der Fall der bulgarischen Betreuerin Dobrina D. Sie klagte sechs Jahre lang auf die Bezahlung ihrer Arbeits- und Bereitschaftszeiten. Im September 2022 stellte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einen Lohnanspruch von 38.700 Euro fest, von dem bereits gezahlte 6.700 Euro abzuziehen waren.

Erhalten hat sie die ausstehenden 32.000 Euro laut Studie bis heute nicht. Laut Studie entzog sich der Arbeitgeber der Zahlung durch eine mutmaßlich taktisch herbeigeführte Insolvenz. Das Urteil führte demnach nicht zu einer grundlegenden Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Beratungsstellen beobachten vielmehr, dass Agenturen ihre Verträge anpassen, während sie in der Praxis weiterhin eine weitreichende Verfügbarkeit erwarten.

Die Wissenschaftler fordern deshalb bessere Kontrollen der Vermittlungsagenturen und Privathaushalte, direkte Anstellungsverhältnisse, verbindliche Arbeitszeitnachweise und einen besseren Schutz bei Kündigungen. Beschäftigte sollen ihre Ansprüche außerdem aus dem Herkunftsland gerichtlich verfolgen können. Langfristig halten die Autoren eine bedarfsdeckende Finanzierung der Pflege für notwendig. Familien dürften nicht darauf angewiesen sein, Betreuung zu Bedingungen zu organisieren, die gesetzlichen Arbeitsstandards widersprechen.

Bundesregierung kennt die Probleme seit Jahren

Dass die Arbeitsbedingungen osteuropäischer Betreuungskräfte ein strukturelles Problem sind, ist der Politik längst bekannt. Bereits im November 2024 legte eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesarbeitsministeriums und der damaligen Pflegebevollmächtigten einen Abschlussbericht zur rechtssicheren Live-in-Betreuung vor.

Darin wurden Verstöße gegen Arbeitszeit- und Mindestlohnvorschriften, problematische Vermittlungsmodelle und fehlende staatliche Kontrollen ausdrücklich benannt. Die Arbeitsgruppe hielt auch fest, dass eine tatsächliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch nur eine Person nicht rechtskonform zu leisten ist.

Zwei Jahre später steht die Pflegeversicherung vor einer grundlegenden Reform. Der aktuelle Gesetzentwurf soll die Finanzierung stabilisieren, Leistungen neu ordnen und die Unterstützung pflegender Angehöriger verbessern. Für die besonderen Beschäftigungsbedingungen der Live-in-Betreuerinnen enthält er keine eigenen Regelungen.

Die Studienautoren Barp und Huke sehen die Ursache für den ausbleibenden wirksamen Schutz in der Struktur des Pflegesystems. „Wir glauben, das liegt daran, dass die Ausbeutung in diesem Bereich keine Ausnahme ist, sondern eine strukturelle Funktion erfüllt“, erklären sie gegenüber MiGAZIN. Die Verantwortung liege bei der Politik: „Wir haben ein Pflegesystem, das auf die Arbeit migrantischer Frauen angewiesen ist, ihnen aber nicht die Rechte und die soziale Anerkennung zugesteht, die mit dieser Verantwortung einhergehen müssten.“ (mig) Leitartikel Politik

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