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Ausländerbehörde © Resident on Earth @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Gegen Behördenstau

Baden-Württemberg will Duldungen verlängern und Jobs sichern

Abgelaufene Aufenthaltspapiere können Arbeitsplätze kosten – selbst wenn Unternehmen ihre Beschäftigten behalten wollen. Eine bundesweite Untersuchung zeigt, wie bürokratische Verzögerungen Integration behindern. Baden-Württemberg will mit längeren Laufzeiten gegensteuern – und Behörden entlasten.

Sonntag, 18.10.2026, 17:45 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 18.10.2026, 17:45 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

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Der Arbeitsplatz ist da, der Arbeitgeber zufrieden, die Beschäftigung läuft. Doch dann kann ein einziges Datum alles ins Wanken bringen: Die Aufenthaltspapiere laufen ab, die Ausländerbehörde verlängert sie nicht rechtzeitig. Plötzlich steht der Job auf dem Spiel. Der Betrieb verliert womöglich eine Arbeitskraft, der Beschäftigte sein Einkommen – nur weil ein Dokument nicht rechtzeitig ausgestellt wurde.

Betroffen sind vor allem Menschen mit einer sogenannten Duldung. Sie sind ausreisepflichtig, ihre Abschiebung ist aber vorübergehend ausgesetzt. Viele dürfen mit behördlicher Genehmigung arbeiten. Diese Erlaubnis wird auf ihrer Duldung vermerkt. Läuft das Papier ab, ohne verlängert zu werden, kann auch die Berechtigung zur Beschäftigung entfallen. Ähnliche Schwierigkeiten können Asylsuchende treffen, deren Verfahren noch läuft. Sie erhalten eine sogenannte Aufenthaltsgestattung.

Wenn die Bürokratie Arbeitsplätze kostet

Was nach einem ärgerlichen Einzelfall klingt, ist offenbar ein weitverbreitetes Problem. Das zeigt eine bundesweite Untersuchung der WIR-Netzwerke, die Geflüchtete bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen. Bei der zwischen Dezember 2025 und Januar 2026 durchgeführten nichtrepräsentativen Befragung wurden insgesamt 365 Fragebogen ausgefüllt.

Danach berichteten 64 Prozent von Fällen, in denen eine Arbeit oder Ausbildung wegen verspäteter Dokumentenverlängerungen gar nicht erst begonnen werden konnte. 63 Prozent kannten Fälle, in denen bestehende Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse deshalb abgebrochen wurden. Die Untersuchung berichtet sogar von Menschen, die nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes auch ihre Wohnung aufgeben mussten.

Manche Betroffene warten Wochen, andere sogar Monate auf neue Papiere. Arbeitgeber wissen in dieser Zeit oft nicht, ob sie ihre Beschäftigten weiterarbeiten lassen dürfen. Einige verzichten deshalb vorsorglich auf eine Einstellung. Andere müssen Arbeitsabläufe umorganisieren, weil eine eingeplante Arbeitskraft plötzlich fehlt. Dabei ließe sich zumindest die Unsicherheit teilweise vermeiden: Ausländerbehörden können schriftlich bestätigen, dass eine Beschäftigung weiterhin erlaubt ist. Von solchen Bestätigungen berichteten allerdings nur elf Prozent der Befragten.

Politischer und bürokratischer Widerspruch

Damit entsteht ein bemerkenswerter Widerspruch: Deutschland will Geflüchtete möglichst schnell in Arbeit bringen, damit sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Doch ausgerechnet die Verwaltung macht diesen Prozess nicht selten wieder zunichte.

Auch für die Behörden selbst ist die bisherige Praxis aufwendig. Jede Verlängerung muss bearbeitet werden, benötigt Personal und gegebenenfalls einen Termin. Je kürzer die Gültigkeit der Dokumente, desto häufiger beginnt das Verfahren von vorn – selbst wenn sich an den Lebensumständen der Betroffenen nichts geändert hat.

Baden-Württemberg will weniger Behördentermine

An diesem bürokratischen Kreislauf setzt Baden-Württemberg nun an. Das grün-schwarz regierte Bundesland hat seine Ausländerbehörden mit einem Erlass vom 6. Oktober aufgefordert, die gesetzlich möglichen längeren Laufzeiten von Aufenthaltspapieren konsequenter zu nutzen. Damit setzt die Landesregierung eine Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag um. Das erklärte Ziel: weniger Termine und weniger Verwaltungsaufwand.

Menschen mit einer Duldung, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder studieren, sollen ihre Papiere künftig in der Regel für sechs Monate erhalten – statt drei wie bisher. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie während ihres Aufenthalts in Deutschland nicht rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurden, deren Eintrag im Bundeszentralregister noch besteht. Die örtlichen Ausländerbehörden sollen entsprechende Fälle dem Regierungspräsidium Karlsruhe melden. Dort wird geprüft, ob eine solche Verurteilung vorliegt. Anschließend teilt das Regierungspräsidium mit, ob die Duldung künftig für sechs Monate verlängert werden soll.

Auch bei regulären Aufenthaltserlaubnissen sollen die Behörden die gesetzlich vorgesehenen längeren Laufzeiten konsequenter nutzen. Für bestimmte Fachkräfte sind bis zu vier Jahre möglich, für Studierende grundsätzlich zwei Jahre – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gleiches Gesetz, unterschiedliche Praxis?

Das Aufenthaltsgesetz gilt bundesweit. Wie es im Verwaltungsalltag umgesetzt wird, können die Länder durch eigene Vorgaben beeinflussen. Die WIR-Untersuchung beschreibt teils erhebliche Abweichungen bei der Verlängerung von Aufenthaltspapieren – sogar innerhalb desselben Bundeslandes.

Bundesweit etabliert haben sich in den meisten Ausländerbehörden jedoch möglichst restriktive, kurze Laufzeiten. Kritiker führen das auf den historischen Charakter dieser Behörden zurück, die darauf ausgerichtet sind, Gesetze möglichst streng auszulegen. (mig) Aktuell Panorama

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