
Krisenmodus
EU prüft weitere Verschärfungen – trotz sinkender Asylzahlen
Nach der Migrationskrise in Ceuta fordern mehrere EU-Staaten, Asylanträge in Ausnahmesituationen nicht mehr annehmen zu müssen. Menschenrechtsorganisationen warnen vor einem Bruch mit europäischen Grundrechten.
Sonntag, 18.10.2026, 13:52 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 18.10.2026, 13:52 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Trotz deutlich sinkender Asylzahlen wächst in der Europäischen Union der politische Druck, das Asylrecht weiter einzuschränken. Nach der Migrationskrise in der spanischen Exklave Ceuta beraten die EU-Staaten über zusätzliche Ausnahmebefugnisse. Einige Regierungen wollen in besonderen Krisensituationen sogar die Annahme von Asylanträgen aussetzen können. Menschenrechtsorganisationen warnen davor, Schutzsuchende dadurch rechtlos zu stellen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bezeichnete „irreguläre“ Migration beim EU-Gipfel in Brüssel als eines der größten Probleme Europas. „Mittlerweile sieht das fast jeder Staats- und Regierungschef in der Europäischen Union so, dass wir ein massives Problem haben, das unsere Gesellschaften erheblich belastet“, sagte Merz.
Die Zahlen zeigen allerdings seit geraumer Zeit in eine andere Richtung. Nach Angaben der EU-Kommission gingen die registrierten „irregulären“ Grenzübertritte in den ersten neun Monaten 2026 um 34 Prozent zurück. Auch die Asylanträge sinken: Im ersten Halbjahr wurden in den EU-Staaten sowie Norwegen und der Schweiz rund 332.000 Schutzgesuche gestellt, 17 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.
Ceuta-Krise wirft Fragen auf
Auslöser der jüngsten Debatte sind die Ereignisse von Ende Juli in Ceuta. Schätzungsweise 80.000 Menschen gelangten innerhalb kürzester Zeit von Marokko in die spanische Stadt an der nordafrikanischen Küste. Zuvor hatten sich in sozialen Netzwerken Falschmeldungen über angeblich geöffnete Grenzen verbreitet. Mindestens 141 Menschen starben bei dem Versuch, Ceuta zu erreichen.
Die außergewöhnliche Situation überforderte die örtlichen Behörden. Nach Angaben der spanischen Regierung kehrten die meisten Ankömmlinge innerhalb weniger Tage freiwillig nach Marokko zurück. Menschenrechtsorganisationen widersprechen dieser Darstellung allerdings teilweise. So berichtete Human Rights Watch über Vorwürfe, spanische Sicherheitskräfte hätten Menschen ohne individuelle Prüfung ihrer Situation nach Marokko zurückgebracht. Die Organisation dokumentierte außerdem unzureichende Versorgung, Gewalt und Schwierigkeiten beim Zugang zu Asylverfahren.
Krisenregeln gelten bereits seit Juli
Österreichs Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) forderte beim EU-Gipfel mehr rechtliche Möglichkeiten, um auf Situationen wie in Ceuta reagieren zu können. Konkret sprach er sich dafür aus, unter solchen Umständen keine Asylanträge annehmen zu müssen. Auch Griechenland drängt auf entsprechende Befugnisse.
Doch das europäische Asylrecht enthält bereits weitreichende Sonderregelungen. Die im Zuge der EU-Asylreform beschlossene Krisenverordnung gilt seit dem 1. Juli 2026. Sie erlaubt bei außergewöhnlich hohen Ankunftszahlen oder einer gezielten Instrumentalisierung von Migration erhebliche Abweichungen von normalen Verfahren. So können Behörden unter bestimmten Voraussetzungen bis zu vier Wochen Zeit erhalten, um Asylanträge förmlich zu registrieren. Auch besondere Grenzverfahren dürfen ausgeweitet werden.
Der europäische Dachverband der Asylrechtsorganisationen ECRE kritisiert deshalb, dass die EU bereits über weitere Ausnahmen diskutiert, obwohl die neuen Vorschriften noch kaum erprobt sind. Nach Auffassung von ECRE sollte die EU zunächst dafür sorgen, dass die bestehenden Regeln umgesetzt werden und die Mitgliedstaaten ihre rechtlichen Verpflichtungen einhalten. Zusätzliche Ausnahmen könnten dagegen das gemeinsame europäische Asylsystem weiter zersplittern.
38 Organisationen warnen vor Rechtsbruch
Vor dem Gipfel hatten bereits 38 Organisationen, darunter Amnesty International und Pro Asyl, die Bundesregierung aufgefordert, eine Aussetzung des Asylrechts zu verhindern. „Menschenrechte sind nicht für Schönwetterzeiten gemacht. Sie wurden gerade für Krisen geschaffen“, erklärte Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland. Wer diese Rechte aussetze, sobald ihre Einhaltung schwierig werde, mache sie wertlos.
Der rechtliche Unterschied ist erheblich: Eine spätere Registrierung eines Asylantrags bedeutet nicht, dass Menschen keinen Schutz beantragen dürfen. Wer hingegen überhaupt keinen Antrag stellen kann, läuft Gefahr, zurückgewiesen zu werden, ohne dass seine Schutzgründe geprüft werden.
Das europäische Grundrecht auf Asyl und das Verbot, Menschen ohne Einzelfallprüfung kollektiv auszuweisen oder in Staaten mit drohender Folter oder unmenschlicher Behandlung abzuschieben, sind in der EU-Grundrechtecharta verankert. Dass ein Mensch unerlaubt die Grenze überquert, hebt diese Schutzvorschriften nicht auf.
Die Organisationen warnen deshalb davor, unter dem Eindruck außergewöhnlicher Grenzsituationen grundlegende Rechte zur Disposition zu stellen. Stattdessen fordern sie gegenseitige Unterstützung der EU-Staaten, ausreichend Aufnahmeplätze und rechtsstaatliche Verfahren.
EU-Kommission plant neuen Notfallrahmen
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bereits im September einen neuen europäischen Krisenreaktionsrahmen angekündigt. Dieser soll in genau definierten Ausnahmesituationen zeitlich begrenzte Abweichungen von üblichen Verfahren erlauben, insbesondere wenn Migrationsbewegungen gezielt ausgelöst werden, um die EU unter Druck zu setzen.
Die Kommission begründet ihre Pläne mit der Notwendigkeit, Grenzen auch bei plötzlichen Massenankünften schützen zu können. Von der Leyen betont zugleich, dass europäische Grundrechte eingehalten werden sollen. Einen konkreten Gesetzesvorschlag gibt es bisher nicht. Offen ist insbesondere, ob die Kommission die Forderung einzelner Mitgliedstaaten nach einer vollständigen Aussetzung der Annahme von Asylanträgen tatsächlich aufgreifen wird.
Griechenland hatte bereits in der Vergangenheit eigenmächtig Asylverfahren zeitweise ausgesetzt, zuletzt 2025 nach einem starken Anstieg der Bootsankünfte aus Libyen. Auch Polen beschränkt seit März 2025 an der Grenze zu Belarus den Zugang zu Asylverfahren. Die Regierung in Warschau begründet dies mit einer gezielten Instrumentalisierung von Migration durch Belarus.
Menschenrechtsorganisationen kritisieren diese Praxis seit Langem. Sie befürchten, dass bisherige Rechtsverstöße künftig durch europäische Sonderregelungen legitimiert werden könnten.
Keine Einigung über zusätzliche Eingriffe
Der EU-Gipfel endete ohne Beschluss über eine mögliche Aussetzung des Asylrechts. Die Staats- und Regierungschefs begrüßten lediglich die weitere Arbeit der Kommission an einem neuen Notfallrahmen. Über die konkrete Ausgestaltung soll später beraten werden. (dpa/mig) Aktuell Politik
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