Gefängnis, Haft, Gitter, Knast, Justizvollzugsanstalt
Gefängnis © Ichigo121212 @ pixabay.com (CC0)

Todesstrafe in den USA

Willkür und Rassismus seit 50 Jahren

Vor 50 Jahren erlaubte der Supreme Court die Todesstrafe unter neuen Regeln wieder. Seitdem wurden mehr als 1.600 Menschen hingerichtet. Tatort, Bundesstaat und Hautfarbe entschieden weiterhin mit darüber, wer im Todestrakt landet.

Von Mittwoch, 01.07.2026, 12:15 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 01.07.2026, 12:15 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Vor 50 Jahren, am 2. Juli 1976, hat das Oberste Gericht der USA in dem als „Gregg v. Georgia“ bekannten Urteil neue Vorschriften für Todesurteile erzwungen. Die Reform sollte diese Strafe verfassungskonform und fair machen. Seit „Gregg“ im Jahr 1976 haben Vollzugsbehörden mehr als 1.600 Menschen hingerichtet.

Bei einer „ernsten und dramatischen Sitzung“ habe das Oberste Gericht am besagten Tag mit sieben zu zwei Stimmen geurteilt, dass die Todesstrafe bei Mord „nicht grundsätzlich gegen die Verfassung verstößt“, berichtete die Tageszeitung „New York Times“ damals auf Seite eins. Das Urteil ergänzte ein anderes aus dem Jahr 1972 („Furman v. Georgia“), wonach die Todesstrafe, wie sie zu dieser Zeit praktiziert wurde, als „grausam“ benannt und deshalb als verfassungswidrig eingestuft wurde.

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Erste Reformen

„Furman“ hatte Hinrichtungen vorübergehend gestoppt und die ersten Reformen eingeleitet. Das „Gregg“-Urteil hat Hinrichtungen wieder zugelassen, falls die Bundesstaaten ihre Gesetze der Reform angepasst hatten.

Die US-Staaten haben dazu zweistufige Prozesse eingeführt. Als Erstes urteilen die Juroren über Schuld oder Unschuld. Nach einem Schuldspruch geht es im zweiten Teil um das Strafmaß. Die Geschworenen müssen erschwerende und mildernde Faktoren abwägen. Ein Todesurteil geht automatisch in die Berufung.

Urteil war rechtskonform

Nach „Furman“ haben die Bundesstaaten ihre Prozessvorschriften umgebaut, auch Georgia. Der 25-jährige Troy Leon Gregg wurde dort 1974 unter den neuen Vorschriften zum Tode verurteilt. Er habe beim Trampen zwei Männer, Fred Simmons und Bob Moore, die ihn mitgenommen hatten, erschossen – so lautete das Urteil.

Gregg legte Berufung ein, und das Urteil wurde zu einem Testfall für die Rechtsprechung nach „Furman“. Greggs Anwälte brachten vor, dass das Todesurteil willkürlich verhängt worden sei. Die Obersten Richter hingegen urteilten, Georgias neue Vorschriften seien verfassungskonform. Das Urteil sei rechtskonform.

Nach und nach haben Gerichte Todesstrafen verhängt und die Bundesstaaten Hinrichtungen wieder eingeführt. Die nationale Höchstzahl wurde nach Angaben des Todesstrafen-Informationszentrums 1999 mit 98 Hinrichtungen erreicht.

Willkür bei den Urteilen

Die Zahl der Todesurteile geht inzwischen zurück: Im Jahr 2025 wurden lediglich 23 Menschen zum Tod verurteilt.

Doch die Plattform Marshall Project, die sich mit Strafrecht und Justiz befasst, beklagt Willkür bei der Verhängung der Todesstrafe. Schwarze Verurteilte seien nach wie vor überrepräsentiert in den Todestrakten. Ob jemandem die Todesstrafe drohe, hänge zudem vom Ort der Tat ab: Nur noch wenige Staaten verhängen Todesurteile und vollziehen Hinrichtungen.

DNA-Analyse als Grund für weniger Todesurteile

Robin Maher, Exekutiv-Direktorin des Todesstrafen-Informationszentrums, sagte dem „Evangelischen Pressedienst“, dass man nicht mit Sicherheit sagen könne, wie viele Unschuldige hingerichtet worden seien.

Laut dem Informationszentrum sind seit den 1970er Jahren 202 Todesurteile aufgehoben worden. Als Gründe für den Rückgang gelten auch verbesserte Verteidigungsstrategien, die in den 1990er Jahren eingeführte DNA-Analyse zur Überführung des Täters und die hohen Kosten für die Todesstrafe.

2025 wurden 47 Personen in 11 Staaten hingerichtet. Dieses Jahr waren es bisher 15 in 4 Staaten, nämlich Texas, Oklahoma, Arizona und Florida. 27 Staaten sehen gegenwärtig die Todesstrafe vor bei besonders schweren Morden. In vier dieser Staaten gilt ein Hinrichtungsmoratorium. In 23 gibt es keine Todesstrafe.

Bei Schlägerei zu Tode gekommen

Auch die öffentliche Zustimmung hat nachgelassen. Der Gouverneur von Ohio, Mike DeWine, ein republikanischer Politiker, hat sich vor wenigen Tagen für die Abschaffung der Todesstrafe in seinem Staat ausgesprochen. Er sei früher Befürworter gewesen und gar der Co-Autor des Gesetzes von 1981, das die Todesstrafe nach Ohio gebracht habe. Nun sehe er aber „keine moralische Rechtfertigung für die Todesstrafe“ mehr.

Troy Gregg wurde nicht hingerichtet. Mit drei Komplizen ist er im Juli 1980 aus dem Hochsicherheitsgefängnis in Reidsville in Georgia kurz vor seiner geplanten Exekution ausgebrochen. Am Tag danach wurde er laut Medien tot aufgefunden, angeblich nach einer Schlägerei. Die Tat wurde nicht aufgeklärt. (epd/mig) Aktuell Ausland

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