
Rechtsstaat ausgehebelt?
Nur zehn Visa: Härtefallregel für Geflüchtete greift kaum
Seit der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wurden nur zehn Visa über Härtefälle erteilt, acht davon in gerichtlichen Vergleichen. Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger nennt die Bilanz grausam, Menschenrechtler sprechen von einer Umgehung rechtsstaatlicher Kontrolle.
Donnerstag, 25.06.2026, 12:33 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 25.06.2026, 12:33 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die vor einem Jahr beschlossene Aussetzung des Familiennachzugs für bestimmte Flüchtlingsgruppen wird von der Bundesregierung streng durchgesetzt. Wie aus einer am Mittwoch übermittelten Antwort des Auswärtigen Amts auf eine parlamentarische Antwort hervorgeht, wurden im Rahmen der Härtefallregelung, die besonders dramatischen Fällen eine Tür offen halten sollte, bislang nur zehn Visa erteilt, „acht davon im Rahmen gerichtlicher Vergleiche“.
Die Zahlen werfen zugleich ein Schlaglicht auf eine seit Jahren kritisierte Praxis in Visumverfahren. Kritiker sehen darin mehr als eine statistische Auffälligkeit: Wenn Visa erst unter dem Druck laufender Verfahren erteilt werden, ohne dass ein Urteil ergeht, bleibt anderen Betroffenen eine klärende Gerichtsentscheidung verwehrt. Diese umstrittene Praxis wird unter Kritikern „Berliner Vergleich“ genannt. Das Auswärtige Amt bietet demnach in Visumverfahren an, ein Visum zu erteilen, wenn die Betroffenen die Klage zurücknehmen. So wird verhindert, dass ein Urteil fällt, auf die sich andere Betroffene berufen könnten.
Umgehung des Rechtsstaats
Die Menschenrechtsorganisation wirft dem Auswärtigen Amt vor, Gerichtsverfahren so zu steuern, dass die Rechtswidrigkeit von Gesetzgebung und Verwaltungspraxis von Gerichten nicht festgestellt werden könne; das politisch umstrittene System werde damit gerichtlicher Kontrolle entzogen. Kritiker sprechen in diesen Fällen auch von einer Umgehung und Aushebelung des Rechtsstaats.
Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger, die die Zahlen in Erfahrung gebracht hatte, erklärte, die bisherige Bilanz der Aussetzung des Familiennachzugs „könnte nicht grausamer sein“. Nicht einmal ein Härtefallvisum pro Monat sei erteilt worden. Sie sprach von einer „extrem restriktiven Weisung des Auswärtigen Amts“, die mit Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unvereinbar sei.
Rund 5.000 Härtefallanzeigen
Der Bundestag hatte im Juni 2025 beschlossen, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre auszusetzen. Diese Gruppe – vor allem handelt es sich um syrische Kriegsflüchtlinge – hatte schon zuvor keinen Rechtsanspruch auf das Nachholen der engsten Familienangehörigen. Es gab aber ein Kontingent, das pro Monat 1.000 Menschen die Einreise ermöglichte. Die Aussetzung stieß bei Menschenrechtlern auf scharfe Kritik. Die Bundesregierung wies die Kritik mit Verweis auf die Härtefallregelung zurück.
Wie aus der Antwort des Auswärtigen Amts weiter hervorgeht, haben Tausende Menschen seit dem Stopp des Kontingents den Weg über die Härtefallregelung versucht. Demnach gingen bis Ende vergangener Woche bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) rund 5.000 Härtefallanzeigen ein. Für rund 2.000 dieser Anzeigen sei die „Sachverhaltsermittlung“ abgeschlossen, heißt es darin, ohne dass Ergebnisse genannt werden. Zahlreiche Fälle seien noch „in vertiefter Prüfung“. (epd/mig) Aktuell Politik
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