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Gedenkdemo in Erinnerung an NSU-Opfer Mehmet Turgut © Marcus Sümnick @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Mecklenburg-Vorpommern

NSU-Ausschuss rügt Behörden beim Umgang mit rechter Gewalt

Nach fast fünf Jahren Arbeit zieht der NSU-Untersuchungsausschuss in Schwerin eine kritische Bilanz. Behörden hätten Hinweise nicht ausreichend ausgewertet, Informationen zu schlecht geteilt und Betroffene rechter Gewalt teils misstrauisch behandelt. Ob sich etwas ändert, wird bezweifelt – aus Erfahrung.

Dienstag, 16.06.2026, 10:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 16.06.2026, 10:33 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Der Untersuchungsausschuss zu den Aktivitäten der Rechtsterroristen vom NSU und zu weiteren rechtsextremen Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern hat diverse Fehlstellen im Agieren der Behörden ausgemacht. Knapp drei Dutzend Empfehlungen an Polizei, Justiz und Verfassungsschutz hat der Ausschuss zum Abschluss seiner fast fünf Jahre währenden Arbeit jetzt formuliert, wie der Obmann der Linken, Michael Noetzel, mitteilte. Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses ist noch unter Verschluss und soll den Angaben zufolge im Juli dem Landtag vorgelegt werden.

Hinweise besser erkennen

So sollen staatliche Stellen Hinweise künftig besser erkennen und effektiver auswerten, Informationen verlässlicher austauschen und vor allem Betroffene rechter Gewalt besser unterstützen. Einige der Vorschläge sollten auch für andere Extremismusbereiche nutzbar gemacht werden, argumentieren SPD, Grüne und Linke laut einer gemeinsamen Mitteilung.

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Dass Opfern rechter Gewalt in der Vergangenheit mitunter nicht geglaubt wurde, wird besonders kritisch gesehen. „Insbesondere das misstrauende und diffamierende Verhalten gegenüber den Angehörigen von Mehmet Turgut war weder menschlich angemessen noch fachlich vertretbar“, kritisierte Noetzel.

Turgut war 2004 vom NSU an einem Rostocker Imbiss ermordet worden. Lange Zeit erkannten die Ermittlungsbehörden nicht, dass es sich bei der bundesweiten Mordserie vor allem an Menschen mit ausländischen Wurzeln um die Taten von Rechtsterroristen handelte. Stattdessen suchten Ermittler im Umfeld der Familie des Ermordeten nach Spuren. Noetzel fordert deshalb, dass bereits in der Polizeiausbildung die Basis für das Erkennen rechter Gewalt und den erforderlichen Umgang mit Betroffenen gelegt werden müsse.

Opfer an Beratungsstellen vermitteln

Der SPD-Obfrau im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Martina Tegtmeier, pocht besonders auf eine bessere Unterstützung von Betroffenen rechter Gewalt. Sie schlug für die Zukunft vor, dass die Polizei Opfern einen verbindlichen Hinweis auf spezialisierte Beratungsstellen geben solle. Die Obfrau der Grünen, Constanze Oehlrich, forderte, die Auseinandersetzung mit dem NSU-Komplex langfristig in Schulen, Aus- und Fortbildungen sowie der öffentlichen Erinnerungsarbeit zu verankern.

„Auch im Nordkreuz-Komplex begegnete uns wenig empathischer Umgang mit den Personen, die auf den Feindeslisten des Umsturz-Netzwerks vermerkt waren“, kritisierte Noetzel. Nach einem ersten Untersuchungsausschuss zum NSU von 2018 bis 2021 wurde 2022 der zweite Untersuchungsausschuss eingesetzt, der nun seine Arbeit abgeschlossen hat. Er widmete sich zusätzlich der Erforschung möglicher Netzwerke, die den NSU unterstützt haben könnten, sowie der Aufklärung weiterer militant rechter Strukturen.

„Nordkreuz“

Bei „Nordkreuz“ handelte es sich um eine rechtsextreme Gruppierung, die angeblich einen Umsturz plante und Listen mit Gegnern angelegt haben sollte. Nach einer großen Razzia 2017 gab es jedoch keine Verhaftungen. Ende 2021 stellte der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen zwei Mitglieder der Gruppe wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein. Die Ermittlungen hatten keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben.

Allerdings wurde ein Netzwerk in MV aufgedeckt, das rechtsextreme Äußerungen austauschte. Daran waren auch einige Polizisten beteiligt. Ein ehemaliger SEK-Spitzenbeamter wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil bei einer Razzia bei ihm eine Maschinenpistole und illegale Munition gefunden worden waren.

NSU-Mordserie in Deutschland

Der NSU wird für zehn Morde in den Jahren 2000 bis 2007 verantwortlich gemacht. Die Opfer waren acht türkischstämmige und ein griechischstämmiger Kleinunternehmer, darunter Turgut, sowie eine Polizistin. Zudem ist der NSU für etliche Raubüberfälle, darunter in Stralsund, und mehrere Bombenanschläge verantwortlich. Der NSU-Komplex zählt zu den dunkelsten Kapiteln rechtsextremer Gewalt der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Die Neonazi-Terrorzelle bestand aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Mundlos und Böhnhardt töteten sich 2011 in Eisenach, um ihrer Festnahme zu entgehen. Erst dann flog der NSU auf. Zschäpe wurde 2018 als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt.

Innenminister: Rechtsextremismus größte Bedrohung

Der Rechtsextremismus ist nach Worten von Innenminister Christian Pegel (SPD) aktuell die größte Bedrohung für die Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern. Die rechtsextreme Szene im Land ist laut Verfassungsschutz im vergangenen Jahr weiter gewachsen. Erstmals zählten die Sicherheitsbehörden mehr als 2.000 Rechtsextremisten im Land – genau 2.030. Im Jahr zuvor wurden der Szene noch 1.950 und noch ein Jahr davor 1.855 Personen zugerechnet.

Besonders auffällig ist Pegel zufolge, dass immer mehr junge Menschen dazukämen. Viele von ihnen stammten aus einem bislang locker organisierten Umfeld und rutschen schrittweise in extremistische Strukturen ab. Große Sorgen bereite in dem Zusammenhang eine zunehmende Radikalisierung im Internet, die bis in den Schulalltag hineinwirke. „Dadurch stehen Lehrkräfte und Schulen vor immer größeren Herausforderungen, wenn es darum geht, extremistischen Tendenzen frühzeitig zu begegnen.“

CDU: Behörden personell ausstatten

Die Arbeit der Sicherheitsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern hat sich nach Einschätzung der CDU in den vergangenen Jahren wesentlich weiterentwickelt. „Entscheidend ist, die gewonnenen Erkenntnisse in der Praxis anzuwenden – hier gerät der Staat oftmals an seine Grenzen, personell, aber auch organisatorisch“, erklärte die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Ann Christin von Allwörden.

„Zur politischen Wahrheit gehört, dass effektive Extremismus- und Terrorismusbekämpfung nur mit ausreichend Personal, moderner Ausstattung und funktionierenden Strukturen möglich ist. Gerade hier bestehen in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Defizite.“

Lehren bleiben umstritten

Die Schweriner Empfehlungen reihen sich in eine lange Folge parlamentarischer Aufarbeitung ein. Seit 2012 haben sich nach einer 2025 veröffentlichten Zwischenbilanz des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena insgesamt 15 Parlamentarische Untersuchungsausschüsse im Bundestag und in Landtagen mit dem NSU-Komplex befasst. Sie kamen teils zu unterschiedlichen, in zentralen Punkten aber ähnlichen Empfehlungen: Behörden sollten rechte und rassistische Tatmotive früher erkennen, Informationen besser austauschen und Betroffene ernster nehmen.

Ob diese Lehren in der Praxis angekommen sind, ist umstritten. Fachleute aus Wissenschaft, Opferberatung und anwaltlicher Praxis verweisen darauf, dass viele Veränderungen bislang vor allem auf dem Papier sichtbar seien. In der IDZ-Auswertung heißt es, es gebe zwar neue Strukturen und Regeln, zugleich aber auch markante Umsetzungsdefizite. Unklar bleibe vielfach, ob Schulungen, Dienstvorschriften und Sensibilisierung tatsächlich den Behördenalltag verändert hätten.

Rassismus als Tatmotiv selten erkannt

Kritisiert wird vor allem, dass rassistische Tatmotive noch immer nicht zuverlässig erkannt und dokumentiert würden. Beratungsstellen berichten seit Jahren von einer Lücke zwischen behördlicher Statistik und den Fällen, die sie aus der Beratung kennen. Betroffene brächten Übergriffe zudem nicht immer zur Anzeige, unter anderem aus mangelndem Vertrauen in Polizei und Justiz. Auch die Aufklärungsquote bleibt ein Streitpunkt: Bei politisch motivierten Straftaten insgesamt wurde bundesweit 2024 nur in 42 Prozent der Fälle mindestens ein Tatverdächtiger ermittelt.

Hinzu kommt Kritik an der Strafverfolgung. Seit 2015 müssen rassistische und andere menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden. Aus der Praxis wird jedoch berichtet, dass Gerichte solche Motive in Urteilen nicht immer deutlich benennen und strafschärfend berücksichtigen. Auch würden Schutzbehauptungen von Tätern unkritisch übernommen. Am Ende kämen sie oft mit milden Strafen davon. (dpa/mig) Aktuell Leitartikel

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