
Vier Jahre Aufarbeitung
Behördenfehler im Neukölln-Komplex weiter im Fokus
Vier Jahre lang untersuchte das Berliner Abgeordnetenhaus die rechtsextreme Anschlagsserie in Neukölln. Im Mittelpunkt stehen Fehler von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz – und die Frage nach Netzwerken hinter mindestens 70 Taten.
Von Marion van der Kraats Montag, 08.06.2026, 13:41 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 08.06.2026, 13:43 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Vier Jahre lang hat der Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses sich mit der rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln befasst, dem sogenannten Neukölln-Komplex. An diesem Mittwoch soll der Abschlussbericht vorgestellt werden. Ein Rückblick.
Wie kam es zu dem Ausschuss?
Eine Serie von Brandstiftungen, Sachbeschädigungen und Bedrohungen vor allem in den Jahren von 2016 und 2019 sorgte seinerzeit in Berlin-Neukölln für Unruhe. Die Taten richteten sich meist gegen linke Aktivisten und Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagierten.
Die Polizei setzte eine Ermittlungsgruppe zu der Serie ein und ging zuletzt von mindestens 70 Taten aus. Darunter waren mehr als 14 Brandstiftungen, bei denen auch Autos in Flammen aufgingen.
Zwei vom Berliner Senat eingesetzte Sonderermittler stellten 2021 Fehler von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz fest. Es habe Umstände gegeben, die „kritikwürdig und verbesserungswürdig“ seien, hieß es in ihrem Bericht. Die Justiz habe den Seriencharakter der Taten zu spät erkannt, die Staatsanwaltschaft habe Ermittlungsverfahren zu früh eingestellt. Hinweise auf rechtsextreme Netzwerke in der Polizei fanden die Sonderermittler nicht.
Seit wann gibt es den Ausschuss?
Nach langer Diskussion setzte das Abgeordnetenhaus schließlich am 5. Mai 2022 den Untersuchungsausschuss ein. Zum Ausschussvorsitzenden wurde damals der SPD-Innenexperte Florian Dörstelmann eingesetzt. Aufgrund der Wiederholungswahl des Abgeordnetenhauses im Februar 2023 wurde das Gremium im März 2023 neu eingesetzt. Seitdem leitet Grünen-Politiker Vasili Franco den U-Ausschuss.
Gab es ein größeres rechtsextremes Netzwerk in Neukölln?
Der Ausschuss will vor allem klären, warum Polizei und Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen seinerzeit lange nicht vorankamen und ob es ein größeres rechtsextremes Netzwerk in Neukölln gab oder gibt. SPD, Grüne und Linke formulierten für den Ausschuss 60 Fragen. Sie betreffen die Arbeit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Verfassungsschutzes. Außerdem geht es um mögliche rechtsextreme Netzwerke und Zusammenhänge mit den Morden in Neukölln an dem türkischstämmigen Burak B. und dem Briten Luke H.
Am 16. Juni 2022 fand die konstituierende Sitzung des Gremiums statt. Insgesamt kamen die Ausschussmitglieder nach Angaben des Vorsitzenden Franco zu 60 Sitzungen zusammen. 100 Zeuginnen und Zeugen wurden befragt. Die letzte öffentliche Beratung war Anfang Juli 2025, dabei waren neben anderen die früheren Senatoren Andreas Geisel (SPD) und Dirk Behrendt (Grüne) als Zeugen.
Eine Herausforderung war die strafrechtliche Aufarbeitung des sogenannten Neukölln-Komplexes. Parallel zu der Arbeit des U-Ausschusses begann ein erster Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten.
Erster Prozess gegen zwei Neonazis
Nach langen und zunächst erfolglosen Ermittlungen erhob die Berliner Generalstaatsanwaltschaft Ende August 2021 Anklage gegen zwei polizeibekannte Neonazis. Die Männer waren seit Jahren im Fokus der Polizei. Für eine Anklage reichten die Indizien aus Sicht der zunächst zuständigen Staatsanwälte nicht aus. Die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft zog das Verfahren im August 2020 an sich und klagte die Männer aufgrund von Indizien an.
Es bestand der Verdacht, dass einer der Staatsanwälte befangen sein könnte. Zwei Verdächtige aus der rechten Szene hatten sich darüber ausgetauscht, dass er angeblich nach eigenen Äußerungen der AfD nahe stehe und man von ihm nichts zu befürchten habe.
Der Staatsanwalt und einer seiner Kollegen, der ebenfalls mit den Fällen befasst war, wurden in andere Abteilungen versetzt. Generalstaatsanwältin Margarete Koppers teilte später im Rechtsausschuss mit, dass die Behördenleitung bislang keine Anhaltspunkte auf Voreingenommenheit von Staatsanwälten bei den Ermittlungen habe. Gleichwohl seien die Versetzungen „alternativlos“.
Vorwurf: Brandanschlag auf Politiker-Auto
Am 29. August 2022 begann vor dem Amtsgericht Tiergarten unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen die Hauptangeklagten Sebastian T. und Tilo P. wegen Bedrohung, Brandstiftung beziehungsweise Beihilfe dazu, Sachbeschädigung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Angeklagten schwiegen zum Prozessauftakt. Für P. erklärte dessen Verteidiger, dieser sei unschuldig.
Im Zentrum des Prozesses stand der Vorwurf, dass das Duo in der Nacht des 1. Februar 2018 – möglicherweise unter Beteiligung weiterer, unbekannter Menschen – im Bezirk Neukölln Brandanschläge auf die Autos des Linken-Politikers Ferat Kocak und eines Buchhändlers verübt hätten.
Das Amtsgericht sprach die Männer jedoch von zentralen Vorwürfen der Anklage frei. Die Generalstaatsanwaltschaft akzeptierte dies nicht und ging in Berufung, so dass das Landgericht Berlin den Fall überprüfte.
Rechtskräftige Verurteilung von zwei Rechtsextremisten
Anders als die erste Instanz sahen die Richter im Dezember 2024 genügend Beweise dafür, dass es sich um die Taten zweier Rechtsextremisten handelte. Sie verurteilten Sebastian T. (39) zu drei Jahren und sechs Monaten Haft, Tilo P. (43) wegen einer weiteren Straftat zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Nach Überzeugung der Berufungskammer haben die Männer aus der rechtsextremen Szene – der Jüngere war einst in der NPD, der Ältere zeitweise AfD-Mitglied – gemeinsam mit weiteren Beschuldigten bei verschiedenen Gelegenheiten vor allem im Jahr 2017 Plakate und Aufkleber mit rechtsextremen Parolen in Berlin geklebt.
Im August 2025 wurde das Urteil rechtskräftig, nachdem das Berliner Kammergericht die Revision der Männer verworfen hatte. Im Dezember traten Sebastian T. und Tilo P. schließlich ihre Haftstrafen an und befinden sich seitdem im Gefängnis. (dpa/mig) Aktuell Leitartikel
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