
Außengrenzen
Juristin warnt vor Fehlentscheidungen in neuen Asylzentren
Das neue Europäische Asylsystem soll Verfahren an den EU-Außengrenzen beschleunigen. Rechtsanwältin Claire Deery warnt jedoch, dass Schutzbedürftige aus Ländern mit niedriger Anerkennungsquote übersehen und kaum rechtzeitig klagen könnten.
Von Martina Schwager Sonntag, 31.05.2026, 16:52 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 31.05.2026, 16:52 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Rechtsanwältin Claire Deery sieht in dem neuen Europäischen Asylsystem (Geas) die Gefahr, dass Schutzbedürftige in den geplanten Asyl-Zentren an den EU-Außengrenzen nicht als solche erkannt werden. „Vor allem Geflüchtete aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote könnten dann in den beschleunigten Verfahren durch das Raster fallen“, sagte Deery, die auch Vorstandsvorsitzende des Flüchtlingsrats Niedersachsen ist, dem „Evangelischen Pressedienst“.
So könne etwa ein Mann aus Bangladesch innerhalb weniger Tage dorthin zurückgeschickt werden, weil das Land insgesamt als sicher eingestuft werde, ohne dass seine individuelle Geschichte Berücksichtigung finde. Unbegleitete Minderjährige könnten fälschlicherweise als Erwachsene eingestuft werden, sagte die Göttinger Fachanwältin für Migrationsrecht. Zwar müssten die Geflüchteten auch in den Zentren an den Außengrenzen die Möglichkeit erhalten, den Rechtsweg einzuschlagen. Aber die Hürden dafür seien auch aufgrund der knappen Fristen sehr hoch.
Schon die derzeitige Praxis bei Asylverfahren in Deutschland zeige, dass die Ablehnungsquote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit über 80 Prozent in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sei, betonte Deery. „Da werden sogar Asylgesuche aus Ländern wie Sudan oder Iran abgelehnt.“ Diese Entscheidungen würden dann in der Regel von den Gerichten korrigiert. Bundesweit ist allerdings die Erfolgsquote bei Asylklagen kontinuierlich auf 15 Prozent im vergangenen Jahr zurückgegangen.
Schutzbedürftige werden besser versorgt
Andererseits rechnet die Juristin damit, dass die als schutzbedürftig identifizierten Flüchtlinge nach dem neuen System, das am 12. Juni in allen EU-Ländern in Kraft treten soll, besser versorgt werden. Das betreffe etwa Schwangere, unbegleitete Minderjährige, Alte, Kranke oder von Menschenhandel Betroffene.
Insgesamt bleibe aber auch nach dem 12. Juni vieles noch unklar. „Derzeit sind weder an den EU-Außengrenzen noch in Ländern außerhalb der EU die geplanten Asylzentren überhaupt aufgebaut“, sagte Deery. Auf das Screening-Verfahren einschließlich Registrierung, Sicherheitskontrolle und Gesundheitscheck seien längst nicht alle Länder ausreichend vorbereitet. Deshalb rechne sie damit, dass auch weiterhin Geflüchtete auf dem Landweg in Deutschland ankommen. (epd/mig) Aktuell Panorama
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Verwaltungsgericht Wiesbaden Baby soll ausreisen, Eltern dürfen bleiben: Richter…
- Nordrhein-Westfalen Vom Nazi-Tattoo zum Kopftuchverbot: Neue…
- Halle-Gedenken Warum AfD-Politiker Tillschneider nicht in die…
- Kopftuchverbot „Gott glaubt an den Menschen“ – doch wer glaubt den Mädchen?
- Zehn Jahre nach der Ohrfeige EGMR verurteilt Serbien nach Angriff auf…
- Gesetzentwurf zur Schöffenwahl Ein seit 20 Jahren ungelöstes Problem: Neonazis auf…

