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Polizeikontrolle an einer deutschen Landesgrenze (Archiv) © Michaela Stache/AFP

Weitere Schlappe für Dobrindt

Urteil: Verlängerte Grenzkontrollen waren rechtswidrig

Seit 2015 wird an der Grenze zwischen Österreich und Bayern kontrolliert – die Ausnahmeregel wurde immer wieder verlängert. Nun gibt es ein weiteres Urteil, das Zweifel an der Rechtmäßigkeit nährt. Migration allein reicht als Begründung nicht aus.

Sonntag, 12.04.2026, 13:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 12.04.2026, 13:19 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat anlasslose Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze in einem weiteren Verfahren im Nachhinein für rechtswidrig erklärt. Konkret hatte eine Frau gegen vier Kontrollen durch die Bundespolizei in den Jahren 2022 und 2023 geklagt. Das Verwaltungsgericht München hatte die Klage der Deutschen abgewiesen, der VGH als Berufungsinstanz gab ihr nun aber recht. Unmittelbare Folgen für die aktuell weiter stattfindenden Grenzkontrollen hat das Urteil indes nicht.

Die VGH-Richter urteilten, die Anordnung zur Verlängerung der Grenzkontrollen sei vom Bundesinnenministerium jeweils nicht entsprechend den Vorschriften des Schengener Grenzkodex und gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet worden. Rechtlich erforderlich sei dafür – bezogen auf die jeweiligen, sechsmonatigen Zeiträume zwischen November 2021 und Mai 2022 sowie zwischen November 2022 und Mai 2023 – eine neue, ernsthafte Bedrohung.

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VGH: Flüchtlinge als Grund nicht ausreichend

Die Begründung im Wesentlichen mit einer „weiterhin“ hohen Sekundärmigration oder mit einer Belastung der Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge erachtete der VGH nicht als ausreichend. Eine neue, ernsthafte Bedrohungslage sei den damaligen Anordnungsschreiben zur Verlängerung der Grenzkontrollen „nicht substantiiert zu entnehmen“ gewesen.

Zudem stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, die Grenzkontrollen könnten nach der Rechtsprechung des EuGH auch nicht mit dem Argument der nationalen Sicherheit oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit gerechtfertigt werden (Az. 10 BV 25.901).

Die VGH-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bundesregierung kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist die Entscheidung mehr als eine juristische Frage. Er hatte trotz scharfer Kritik die Grenzkontrollen ausgeweitet und daran festgehalten. Ihm wurde vorgeworfen, mehr aus rechtspopulistischen Gründen als aus Notwendigkeit zu handeln.

Schon einmal ähnliches Urteil

Die Frau aus Deutschland hatte 2022 und 2023 ihren Wohnsitz in Wien und reiste dabei mehrfach mit Fernbussen oder der Bahn zu ihrem früheren Wohnort nach München. Dabei war sie mehrfach kontrolliert worden.

Vor gut einem Jahr hatte der VGH schon einmal ein ähnliches Urteil gefällt. Damals hatte ein Österreicher wegen einer Kontrolle durch Bundespolizisten im Juni 2022 in einem Zug in Bayern geklagt und vom VGH recht bekommen. (dpa/mig) Aktuell Recht

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