Jobcenter, Arbeit, Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Sozialhilfe
Jobcenter © berlinframes @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Asyl-Leistungen statt Bürgergeld

Forscher sehen Arbeitsmarkterfolge für Ukrainer in Gefahr

Ukrainer haben dreieinhalb Jahre nach ihrer Flucht häufiger Arbeit als Flüchtlinge aus anderen Ländern, zeigt eine Studie. Grund: Sie erhalten Bürgergeld statt Asylbewerberleistungen – noch. Der vermeintliche „Sparkurs“ der Bundesregierung könnte diese Erfolge zunichtemachen, fürchten Experten.

Von Mittwoch, 18.02.2026, 10:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 18.02.2026, 10:58 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Arbeitsmarktexperten erwarten durch das Ende des Bürgergelds für ukrainische Flüchtlinge mehr Schwierigkeiten bei der Arbeitsmarktintegration dieser Gruppe. Wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Mediendienst Integration am Dienstag mitteilten, finden Ukrainerinnen und Ukrainer im Bürgergeld deutlich schneller Arbeit als Flüchtlingsgruppen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt werden.

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Laut einer IAB-Studie haben dreieinhalb Jahre nach ihrer Flucht etwa 50 Prozent der ukrainischen Flüchtlinge Arbeit. Das sei zwar unterhalb des Beschäftigungsniveaus der Durchschnittsbevölkerung (68 Prozent), liege aber über den Zahlen von Flüchtlingsgruppen, die vor den Ukrainern nach Deutschland kamen.

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Bürgergeldbezug zahlt sich aus

Einen Unterschied sieht das IAB auch zwischen Ukrainern, die vor und nach dem 1. Juni 2022 zugezogen sind. Flüchtlinge, die nach diesem Datum kamen, erhielten sofort Bürgergeld und Zugang zu weiteren unterstützenden Maßnahmen. Von ihnen hatten nach dreieinhalb Jahren gut 75 Prozent der Männer und gut 63 Prozent der Frauen erstmals eine Arbeit aufgenommen. Diese Quoten lägen bei früher Zugezogenen, die noch ins Asylbewerberleistungsgesetz fielen, bei 57 beziehungsweise 53 Prozent.

Am 24. Februar jährt sich zum vierten Mal der Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, in dessen Folge viele Flüchtlinge von dort nach Deutschland kamen. Im Januar hatte der Bundestag in erster Lesung ein Gesetz behandelt, demzufolge Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach April 2025 nach Deutschland flohen, künftig kein Bürgergeld mehr erhalten sollen, sondern wieder unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen.

Derzeit kommen vor allem Männer

Yuliya Kosyakova, Leiterin des Forschungsbereichs Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung am IAB, sagte, Zugang zu Jobcentern und Sprachkursen sei entscheidend für eine schnellere Arbeitsaufnahme. „Wir können erwarten, dass sich durch den Rechtskreiswechsel bei neu Hinzugezogenen die durchschnittliche Zeit bis zur Arbeitsaufnahme verlängert“, erklärte sie.

Kosyakova schränkte ein, dass sich dies nicht in absoluten Zahlen niederschlagen müsse, da derzeit vor allem junge Männer kämen, die vergleichsweise wenige Barrieren hinsichtlich des Arbeitsmarkts mitbrächten. „Da ist meine Sorge, dass die Politik dann daraus Fehlschlüsse zieht“, sagte sie. Die Bundesregierung indes hatte die Streichung des Bürgergelds für Geflüchtete aus der Ukraine unter anderem damit begründet, dass durch die niedrigeren Asylbewerberleistungen ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme geschaffen werde.

Mit Aufenthaltsdauer steigt Verdienst

Laut der IAB-Studie nehmen Männer schneller Beschäftigung auf als Frauen (64 Prozent nach 42 Monaten im Vergleich zu 55 Prozent). Dies lasse sich vor allem mit der stärkeren Belastung der Ukrainerinnen durch Kinderbetreuung erklären. Etwa die Hälfte der erwerbsfähigen Ukrainerinnen in Deutschland lebe mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt.

Nach knapp drei Jahren erreichten ukrainische Vollzeitbeschäftigte demnach 72 Prozent des Bruttomedianlohns aller Angestellten in Vollzeit. Bei früheren Fluchtbewegungen sei dieses Niveau erst nach neun Jahren erreicht worden, hieß es. Es liege dennoch nur knapp über der Niedriglohnschwelle (66 Prozent).

Der Leistungsbezug von Ukrainerinnen und Ukrainern bleibe hoch. Nach 55 Monaten in Deutschland könnten 41 Prozent von ihnen ihren Lebensunterhalt nicht ohne Sozialleistungen bestreiten. Besonders hoch sei der ergänzende Leistungsbezug in Familien mit Kindern. (epd/mig) Leitartikel Politik

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