
Für die Unternehmen
Bas für Bleiberecht für Geflüchtete nach der Ausbildung
Unternehmen suchen händeringend nach Auszubildenden. Viele junge Geflüchtete stünden bereit, bieten Betrieben aber keine Planungssicherheit. Nach geltender Rechtslage könnten sie trotz Ausbildung abgeschoben werden. Bundesarbeitsministerin will das ändern.
Donnerstag, 22.01.2026, 14:11 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 22.01.2026, 14:11 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) fordert bessere Bleibechancen für junge Geflüchtete nach der Ausbildung. „Es muss eben für die Unternehmen Planbarkeit geben“, sagte Bas bei einem Besuch im ABB Ausbildungszentrum Berlin/Brandenburg. „Und die habe ich nicht, wenn gesagt wird, ich investiere hier in eine teure Ausbildung, in den jungen Menschen, und übermorgen ist er weg.“
Gespräche in der Koalition zu einem solchen Bleiberecht liefen bereits, sagte die SPD-Politikerin. „Es dürfen nicht die falschen abgeschoben werden“, sagte Bas. Wer einen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz gefunden habe und integriert sei, müsse auch eine Bleibeperspektive haben. „Eine Ausbildung ist ein Invest in die Zukunft und das ist nicht zum Nulltarif zu haben“. Ohne ein Bleiberecht hätten junge Geflüchtete keine Chance, einen Ausbildungsplatz in einem Unternehmen zu bekommen.
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis dürfen in der Regel ohne Einschränkung eine Ausbildung machen und arbeiten. Komplizierter ist die Lage für Menschen, die nur eine Duldung haben. Wird zum Beispiel während der Ausbildung ein Asylantrag abgelehnt, braucht es eine eigene Ausbildungsduldung. Nach einem erfolgreichen Abschluss kann eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. (dpa/mig)
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