
Mehr Asylanträge
EuGH-Urteil hat afghanische Frauen ermutigt
Im vergangenen Oktober hat der Europäische Gerichtshof afghanische Frauen pauschal als verfolgt eingestuft – mit spürbaren Folgen für Asylverfahren und Antragszahlen.
Dienstag, 23.09.2025, 10:13 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 23.09.2025, 9:16 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im vergangenen Oktober festgestellt, einige der von den in Afghanistan herrschenden Taliban verhängten diskriminierenden Maßnahmen gegen Frauen stellten einen Akt der Verfolgung dar. Zur Prüfung eines individuellen Asylantrags afghanischer Frauen genüge es daher, dass EU-Mitgliedsländer lediglich ihre Staatsangehörigkeit und ihr Geschlecht berücksichtigten.
Diese EuGH-Entscheidung hat sich auf die Statistik ausgewirkt, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mitteilt. Menschen aus Afghanistan haben in diesem Jahr in Deutschland mit Abstand die meisten Asylanträge gestellt. Bei der Behörde gingen zwischen Anfang Januar und Ende August insgesamt 104.012 Asylanträge ein, davon betrafen 78.246 Anträge Menschen, die erstmals in Deutschland Schutz beantragten.
Menschen aus Afghanistan stellten den Angaben zufolge 14.865 Asylerstanträge und 15.914 Folgeanträge. Folgeanträge stellen Schutzsuchende vor allem dann, wenn sich die Rechtslage zu ihren Gunsten geändert hat, wenn neue Beweismittel vorliegen, die ihre Schutzwürdigkeit belegen, oder wenn sich die Lage im Herkunftsland verschlechtert hat. Nach Einschätzung des Bamf dürfte die EuGH-Entscheidung ein Grund sein, weshalb in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres 9.139 Folgeanträge von Frauen aus Afghanistan gestellt wurden.
Weniger Erstanträge als im Vormonat
Die Zahl der Asylerstanträge sank im August im Vergleich zum Juli um 5,9 Prozent auf 7.803 Erstanträge. Im vergangenen Jahr war die Zahl der Menschen, die erstmals in Deutschland einen Asylantrag stellten, noch deutlich höher gewesen. So waren etwa im August 2024 beim Bamf 18.427 Asylerstanträge eingegangen.
Wie im Juli dieses Jahres so war Afghanistan auch in diesem August mit 1.968 Erstanträgen das Hauptherkunftsland von Menschen, die in Deutschland Schutz beantragten, gefolgt von Syrien mit 1.370 Erstanträgen. Den dritten Platz auf der Liste der wichtigsten Herkunftsländer belegte die Türkei (848 Erstanträge). (dpa/mig) Aktuell Panorama
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