
Erste Instanz
Sozialgericht Altenburg billigt Arbeitspflicht für Asylbewerber
Einige Kreise und die Stadt Gera haben bereits Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber. Die Arbeitspflicht ist allerdings umstritten. Sozialgericht Altenburg hat die Regelung jetzt bestätigt. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.
Sonntag, 11.05.2025, 11:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 11.05.2025, 11:00 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das Sozialgericht Altenburg hat nach Angaben des Landratsamtes Greiz als erste Instanz die im vergangenen Jahr in der Region eingeführte Arbeitspflicht für Asylbewerber bestätigt. Allerdings gehe der Fall in die nächste Instanz beim Landessozialgericht, teilte die Kreisverwaltung mit. Der Anwalt des Klägers sei in Berufung gegangen.
Die Einführung öffentlicher und gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten in mehreren Thüringer Kommunen ist umstritten. Nach Angaben des Landratsamtes werden im Kreis Greiz Asylbewerbern verpflichtende Arbeitsgelegenheiten zugewiesen. Drei Personen, die das ablehnten, hätten den Kreis verlassen.
Arbeitspflicht massiv in der Kritik
Derzeit arbeite der Landkreis nach eigenen Angaben mit 17 Anbietern zusammen, die Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber bereitstellten. Fünf Asylbewerber hätten inzwischen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei ihnen erhalten. „Die Durchsetzung der Arbeitspflicht bewährt sich. Viele Asylbewerber sehen die Arbeit als eine Chance für sich“, erklärte Landrat Ulli Schäfer (CDU).
Menschenrechtler hingegen sehen in der Arbeitspflicht eine Schikane ohne Mehrwert für die Betroffenen. Zugleich würden Asylbewerber unter Generalverdacht gestellt, als müssten sie zu Arbeit erst gezwungen werden. Richter sei vielmehr, dass die meisten Asylbewerber sehr gerne arbeiten würden, aber mangels Arbeitserlaubnis nicht dürfen. Die Politik fische mit der Arbeitspflicht am rechten Rand.
Stundenlohn: 80 Cent pro Stunde
Ende März hatte Gera als erste kreisfreie Stadt in Thüringen gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerbern eingeführt. Sie müssen grundsätzlich angenommen werden, eine unbegründete Ablehnung könne zur Kürzung von Leistungen führen, hatte Gera erklärt. Gezahlt wird dort eine Aufwandsentschädigung von 0,80 Euro pro geleisteter Stunde. Umgekehrt droht den Betroffenen bei Verweigerung Leistungskürzungen in dreistelligem Bereich.
Eine Zahlung von 0,80 Euro hatte der CDU-Landrat Christian Herrgott für Asylbewerber im Saale-Orla-Kreis als erster Thüringer Kommunalpolitiker vor mehr als einem Jahr eingeführt. Der Landkreis Greiz hatte im vergangenen Sommer eine Arbeitspflicht für Asylbewerber festgelegt. (dpa/mig) Aktuell Recht
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