Europäischer Gerichtshof
Migranten in Haft: Gerichte müssen Rechtmäßigkeit von sich aus prüfen
Werden Migranten und Asylbewerber inhaftiert, müssen Gerichte in EU-Staaten von sich aus prüfen, ob die Haft rechtmäßig ist. Das hat der Europäische Gerichtshof im Falle eines algerischen, eines marokkanischen und sierra-leonischen Staatsangehörigen zu Lasten der Niederlande entschieden.
Mittwoch, 09.11.2022, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 09.11.2022, 12:41 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Gerichte in EU-Staaten müssen von sich aus prüfen, ob eine erlassene Haft gegen einen Migranten oder Asylbewerber rechtmäßig ist. In seinem Urteil vom Dienstag betonte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass jede Inhaftierung eines Drittstaatsangehörigen einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Freiheit darstelle. Zeige sich, dass eine Haft nicht oder nicht mehr rechtmäßig sei, müsse die betroffene Person unverzüglich freigelassen werden.
Die zuständigen Justizbehörden müssen dafür laut dem EuGH-Urteil sämtliche ihr zur Kenntnis gebrachten Informationen und die tatsächlichen Umstände der Haft berücksichtigen. Ist eine Inhaftierung nicht rechtmäßig, müsse die Person auch dann freigelassen werden, wenn sie selbst diesen Anspruch nicht geltend gemacht habe.
Ein algerischer, ein marokkanischer und ein sierra-leonischer Staatsangehöriger hatten sich vor verschiedenen niederländischen Gerichten gegen Haftmaßnahmen gewendet, die gegen sie erlassen worden waren. Der niederländische Staatsrat und ein Bezirksgericht in Den Haag hatten daraufhin den EuGH gefragt, ob Gerichte in der EU verpflichtet seien, von sich aus die Rechtmäßigkeit einer Haft zu prüfen. (epd/mig)
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