
Scheinvaterschaften
Verfahren größer als Problem
Der Staat will Betrug bei Vaterschaftsanerkennungen stoppen und macht aus wenigen Missbrauchsfällen ein riesiges Prüfverfahren – samt pauschalem Misstrauen gegen binationale Familien.
Von Birol Kocaman Montag, 15.06.2026, 11:47 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 15.06.2026, 11:55 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Man muss sich das nicht romantisch vorstellen. Ein Standesamt, ein Formular, zwei Unterschriften, vielleicht ein nervöses Lächeln. Ein Mann erkennt die Vaterschaft für ein Kind an. Die Mutter stimmt zu. Aus Papier wird Verantwortung. Aus Verantwortung wird Familie. So schlicht ist Familienrecht. Oder war es zumindest.
Denn künftig sitzt in bestimmten Fällen noch jemand mit am Tisch: die Ausländerbehörde. Nicht als Patin, nicht als Zeugin, nicht mit Blumenstrauß. Sondern als Türsteherin der Elternschaft.
Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, mit dem missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen verhindert werden sollen. Gemeint sind Fälle, in denen Männer eine Vaterschaft anerkennen, obwohl sie weder leibliche Väter sind noch familiäre Verantwortung übernehmen wollen – oft gegen Geld, damit Mutter und Kind aufenthaltsrechtliche Vorteile bekommen. Das gibt es. Das ist Betrug.
Nur beginnt genau hier das Problem: Ein Staat darf Betrug verfolgen. Er muss es sogar. Aber er sollte dabei nicht so tun, als sei jedes binationale Familienleben erst einmal eine verdächtige Versuchsanordnung.
Das neue Gesetz setzt bei bestimmten Konstellationen ein sogenanntes „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ voraus. Vereinfacht gesagt: Hat ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein gesichertes Aufenthaltsrecht und der andere Elternteil nicht, kann die Anerkennung der Vaterschaft künftig von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängen. Ohne diese Zustimmung soll das Standesamt den Vater nicht in den Geburtseintrag aufnehmen.
„Das ist der Moment, in dem aus Betrugsbekämpfung ein Misstrauensprogramm wird.“
Das klingt im Verwaltungsdeutsch nach sauberer Zuständigkeit. In der Lebenswirklichkeit klingt es anders: Ein Kind kommt zur Welt, aber die rechtliche Zuordnung eines Elternteils hängt erst einmal in der Warteschleife. Bitte ziehen Sie eine Nummer. Ihre Familie wird geprüft.
Der Kern der Sache ist nicht, ob der Staat gegen käufliche Vaterschaften vorgehen darf. Natürlich darf er das – soll er auch. Der Kern ist die Verhältnismäßigkeit. Nach den bislang genannten Zahlen wurden in vier Jahren 290 missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen festgestellt – im Schnitt also 73 Fälle pro Jahr. Zugleich rechnet der Gesetzentwurf mit rund 65.000 jährlichen Verfahren, die durch die neue Regelung betroffen sein können. Das ist der Moment, in dem aus Betrugsbekämpfung ein Misstrauensprogramm wird.
Genau davor warnen Verbände und Juristen. Sie sehen Kinder, Mütter und Väter in Schwebezuständen: vorläufige Urkunden, erschwerte Leistungen, verzögerter Familiennachzug, Unsicherheit bei Elternzeit und Aufenthalt. Ein Baby unterscheidet aber nicht zwischen familienrechtlicher Statusklärung und aufenthaltsrechtlichem Prüfverfahren. Es braucht Versorgung, Bindung, jemanden, der sein Fieber misst, die Windeln wechselt, es liebt und versorgt. Es braucht Sicherheit. Nicht Aktenzeichen oder ein Laborergebnis.
„Der Verdacht entsteht nicht erst durch konkretes Verhalten. Er entsteht bereits durch die aufenthaltsrechtliche Lage.“
Der Gesetzgeber – in diesem Fall eine Mehrheit von CDU/CSU und SPD, Grüne und Linke stimmten dagegen – behauptet, er wolle Missbrauch verhindern. Doch die Logik des Gesetzes ist verräterisch. Der Verdacht entsteht nicht erst durch konkretes Verhalten. Er entsteht bereits durch die aufenthaltsrechtliche Lage. Mit anderen Worten: Nicht was Menschen tun, macht sie verdächtig, sondern ihr aufenthaltsrechtlicher Status.
Das ist eine gefährliche Verschiebung. Denn wer Familie nach Aufenthaltsstatus vorsortiert, sortiert auch Vertrauen nach Herkunft, Pass und Paragraf. Deutsche Bürokratie kann sehr gründlich sein. Manchmal so gründlich, dass sie vor lauter Prüfung den Menschen nicht mehr sieht.
Natürlich wird es Fälle geben, in denen Behörden genauer hinschauen müssen. Ein Mann, der dutzende Vaterschaften anerkennt, ist kein liebevoller Patchwork-Papa, sondern ein Geschäftsmodell mit Geburtsurkunde. Aber aus solchen Fällen folgt nicht, dass der Staat bei binationalen, unverheirateten oder rechtlich verletzlichen Familien grundsätzlich den Misstrauensstuhl dazustellt.
Es ist die alte deutsche Kunst, ein Problem zu erkennen – und dann ein Verfahren zu bauen, das größer ist als das Problem selbst.
Die Ausländerbehörde hat im Familienleben von Menschen ohne deutschen Pass ohnehin zu viel Macht. Sie entscheidet über Aufenthalt, Fristen, Nachweise, Termine, Wartezeiten – und damit oft auch darüber, ob Familien zusammenleben können oder getrennt bleiben. Daran sind bereits zu viele Familien gescheitert.
Das ist kein kleiner Verwaltungsakt. Das ist ein symbolischer Eingriff mit großem Echo: Der Staat greift wegen bislang durchschnittlich 73 festgestellter Missbrauchsfälle pro Jahr tief in den verfassungsrechtlich geschützten Bereich von Familie und Kindeswohl ein – bei zehntausenden Familienkonstellationen. Und nennt das verhältnismäßig.
„Das Gesetz wird Familien treffen, Kinder treffen und Misstrauen schaffen – wieder einmal.“
Und so bleibt von diesem Gesetz ein bitterer Nachgeschmack. Es will Scheinväter finden. Es wird Familien treffen. Es will Kinder schützen. Es wird Kinder treffen. Es will Ordnung schaffen. Es schafft Misstrauen – wieder einmal.
Zur Geburt eines Kindes sagt der Staat gewöhnlich „herzlichen Glückwunsch“. Hat ein Elternteil aber den falschen Pass und den falschen Aufenthaltstitel, schickt er künftig die Ausländerbehörde vor mit einem Misstrauensvermerk in der Akte. Meinung
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