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Rechtsberatung bei einem Anwalt (Symbolfoto)

Rechts-schutz vor Ort

GFF unterstützt lokale Initiativen gegen rechte Angriffe

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte will kommunale Amtsträger und zivilgesellschaftliche Initiativen stärker gegen rechtsextreme Einschüchterung unterstützen. Anzeigen, Abmahnungen und Klagen sollen demokratisches Engagement vor Ort nicht ausbremsen.

Von Montag, 15.06.2026, 13:02 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 15.06.2026, 13:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) will künftig kommunale Amtsträger und zivilgesellschaftliche Initiativen mit rechtlicher Expertise gegen rechtsextreme Akteure unterstützen. „Wir stärken die Demokratie vor Ort“, sagte GFF-Projektkoordinator und Rechtsanwalt Joschka Selinger in Berlin dem „Evangelischen Pressedienst“. Zunehmend missbrauchten demokratiefeindliche Akteure Strafanzeigen, Abmahnungen oder Klagen, um kommunale Amtsträgerinnen und -träger sowie zivilgesellschaftliche Initiativen einzuschüchtern.

Neben dem bereits bestehenden Rechtshilfefonds, gemeinsam mit dem Rechercheportal „Frag den Staat“, und einem Netzwerk von rund 70 Rechtsanwältinnen und -anwälten soll künftig verstärkt über die Grenzen von politischer Neutralität und Gemeinnützigkeit informiert werden: „Es geht darum, Rechtssicherheit für lokale Amtsträger zu schaffen.“

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„Demokratie unter Druck“

Selinger betonte, in den Kommunen gewönnen rechtsextreme und autoritäre Kräfte immer weiter an Einfluss: „Unsere Demokratie steht unter Druck. Mit unserem Programm ‚Rechtsschutz für die Demokratie vor Ort stärken und schützen wir diejenigen, die sich für eine freie, offene und vielfältige Demokratie einsetzen“, sagte der Jurist. Ziel sei, demokratisches Engagement vor Ort zu stärken. Das auf drei Jahre angelegte Projekt wird finanziell durch die Stiftung Mercator unterstützt.

Zuletzt hatten die Organisatoren des CSD in Dresden mit Hilfe der GFF und „Frag den Staat“ einen juristischen Erfolg vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht errungen. Dabei ging es um die Einstufung des CSD-Straßenfestes an diesem Wochenende in Dresden als politische und damit grundgesetzlich geschützte Versammlung.

„Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz“

Selinger betonte: „Wir erläutern komplexe Rechtsfragen, bauen Unsicherheiten ab und zeigen Handlungsspielräume auf“, etwa wenn es um die Neutralitätspflichten kommunaler Mandatsträgerinnen und -träger und von Wahlbeamten geht.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist ein spendenfinanzierter Verein. Die GFF bezeichnet sich selbst als „Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz“. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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