
Rechtsextreme Gewalt
Milde Strafen, harte Kritik nach Urteil zu Knockout 51
Auch im zweiten „Knockout 51“-Prozess vor dem Oberlandesgericht in Jena kommen die Angeklagten mit milden Strafen davon. Opferberater sprechen von Verharmlosung von Rechtsextremismus, Grüne und Linke fordern Verbot und spezielle Staatsanwaltschaft.
Montag, 06.04.2026, 14:32 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 06.04.2026, 15:38 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Sie sollen Mitglieder und Unterstützer der gewaltbereiten Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout 51“ gewesen sein – nun hat das Oberlandesgericht in Jena drei Rechtsextremisten zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Der 27-jährige Hauptangeklagte soll nach dem Willen der Kammer für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Ein 35 Jahre und ein 44 Jahre alter Mitangeklagter haben Bewährungsstrafen in Höhe von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und zwei Monaten erhalten. Damit bleibt das Gericht im Strafmaß weit hinter den Forderungen der Generalbundesanwaltschaft zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Es habe sich bei dieser Gruppierung zwar nicht nur um einen Kampfsportverein gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter der Kammer, Matthias Blaszczak, bei der Verkündung des Urteils in Jena. „Sie war vielmehr Teil einer politischen Strategie.“ „Knockout 51“ sei von Anfang an auf die Begehung von Gewaltstraftaten angelegt gewesen. Allerdings sei es nicht das Ziel von „Knockout 51“ gewesen, Menschen zu ermorden oder totzuschlagen. Es gebe zwar Indizieren, die für diese Annahme sprächen. „Jedoch sprechen gewichtige Indizien auch dagegen“, sagte Blaszczak.
Gericht sieht keine Gewaltbereitschaft
In der Auseinandersetzung mit einem Mann, den „Knockout 51“ als Feind angesehen habe, habe der Mann beispielsweise einen Kopfstoß erhalten. Er sei nicht mit einem Messer angegriffen worden, was zeige, dass „Knockout 51“ von tödlicher Gewalt abgesehen habe, auch wenn es die Gelegenheit gegeben habe, sie einzusetzen, sagte Blaszczak.
Nach den Erkenntnissen der Ermittler indes waren Mitglieder der rechtsextremen Vereinigung in vielen Teilen Deutschlands unterwegs, etwa, um während der Demonstrationen von Corona-Leugnern Polizisten anzugreifen. In Eisenach verübten sie demnach eine Vielzahl von Gewalttaten gegen Menschen, die sie als Feinde ansahen. Der Thüringer Opferberatung ezra zufolge arbeiteten Mitglieder der Gruppe an der Herstellung von Waffen mithilfe eines 3D-Druckers oder nahmen an Schießtrainings in Tschechien teil. Auch darüber hinaus seien die Einlassungen der Beklagten voller Widersprüche gewesen.
Kriminell ja, aber keine Terroristen
Das Gericht stuft „Knockout 51“ vor diesem Hintergrund in seiner Entscheidung erneut als kriminelle Vereinigung ein – anders als der Generalbundesanwalt, der in „Knockout 51“ eine terroristische Vereinigung sieht. Diese Einstufung hatte der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit allerdings nicht gestützt, sondern die Gruppierung ebenfalls als kriminelle Vereinigung bewertet. Bei „Knockout-51“ handelt es sich um eine in Eisenach gegründete Gruppe, die sich vor allem in der Stadt in Westthüringen als Ordnungsmacht präsentierte und dort versucht hatte, einen „Nazi-Kiez“ zu schaffen.
In diesem zweiten „Knockout 51“-Prozess hatte der Generalbundesanwalt drei Männer angeklagt, die Führungsfiguren oder wichtige Unterstützer der Gruppe gewesen sein sollen. Nach dem Willen des Generalbundesanwalts sollten die Männer deshalb zwischen drei und fünf Jahre in Haft. Die Verteidiger der Angeklagten hatten Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Der älteste Angeklagte sitzt für die Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) im Stadtrat Eisenachs.
In einem ersten „Knockout-51“-Verfahren waren durch das Oberlandesgericht in Jena bereits vier Rechtsextremisten als führende Mitglieder der Gruppe zu Haftstrafen verurteilt worden. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Opferberatung übt scharfe Kritik am Urteil
An dem Urteil des Oberlandesgerichts in diesem zweiten Prozess gibt es Kritik. Das Urteil sei nicht angemessen, wenn man sich die regionale und bundesweite Bedeutung von „Knockout 51“ anschaue, sagte ein Sprecher der Demokratieberater von Mobit. „Es unterschätzt die reale, militante Präsenz der Gruppierung in Eisenach“. Offenkundig habe das Gericht den Beteuerungen der Angeklagten geglaubt, in abgehörten Chats formulierte Tötungsabsichten seien nicht ernst gemeint gewesen.
Auch ezra übte scharfe Kritik nach dem Urteil: „Die rechte Gewalt von ‚Knockout 51‘ wird erneut nicht als das benannt, was sie ist: politisch motivierter, rechter Terror, der potenziell tödlich ist“, erklärte Theresa Lauß von ezra. Damit folge das Gericht dem Selbstverharmlosungs-Narrativ der Neonazis und unterschätze die rechte Gefahr. Kritisch bewertet ezra zudem, dass die Perspektiven der Betroffenen auch im zweiten Verfahren zu wenig berücksichtigt wurden. Für sie sei das Urteil „ein Schlag ins Gesicht“.
Forderungen nach Verbot und spezieller Staatsanwaltschaft
Ähnlich argumentiert Linke-Innenpolitikerin Katharina König-Preuss. Sie sagte, mit dem Urteil finde eine „weitere Verharmlosung der von ‚Knockout 51‘ ausgegangenen massiven Neonazi-Gewalt statt“. Sie forderte ein weiteres Vorgehen der Behörden gegen die Gruppierung – auch außerhalb eines Gerichtsaals. Das Thüringer Innenministerium müsse „Knockout 51“ verbieten, sagte König-Preuss. Anders als in anderen Bundesländern habe es im Freistaat seit 2000 kein Verbot von rechten Vereinigungen gegeben, obwohl es rechtlich möglich sei, entsprechend gegen rechtsextreme Vereine vorzugehen, die ausschließlich in Thüringen aktiv seien.
Auch die Thüringer Grünen fordern als eine Konsequenz aus dem Urteil eine Forderung: „Die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Verfahren gegen die extreme Rechte ist überfällig“, erklärte die Vorsitzende der Grünen, Ann-Sophie Bohm, in Erfurt. Sie sagte, das Urteil lasse sie fassungslos zurück. „Es zeigt erneut, dass unser Rechtsstaat die Gefahr aus der extremen Rechten nicht ernst genug nimmt.“ (dpa/mig) Leitartikel Recht
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