
Präzedenzfall für Europa?
EuGH prüft Melonis Albanien-Modell für Abschiebezentren
Italiens Abkommen mit Albanien zu Abschiebeeinrichtungen sorgt für Diskussionen. Der EuGH soll nun über wesentliche Aspekte des Modells entscheiden. Droht Meloni die nächste große Schlappe – und damit auch der EU?
Mittwoch, 25.03.2026, 13:42 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25.03.2026, 13:42 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Verstößt das umstrittene „Albanien-Modell“ von Italiens rechter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni gegen EU-Recht? Der Streit über Kernaspekte des Projekts für Abschiebelager in Albanien ist mit einer mündlichen Verhandlung am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in die entscheidende Phase gestartet. Als nächstes will der zuständige Generalanwalt Nicholas Emiliou am 23. April sein unverbindliches Gutachten dazu vorlegen. Bis ein Urteil fällt, können noch Monate vergehen. Für Meloni wäre eine Niederlage ein weiterer schwerer Rückschlag, nachdem sie am Montag eine Volksabstimmung über eine Justizreform verloren hatte. Aber auch die Europäische Union blickt gebannt auf den Ausgang des Verfahrens.
Italien hat mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren auszulagern. In dem nun verhandelten Fall müssen die Richterinnen und Richter in Luxemburg klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Italien Menschen, die abgeschoben werden sollen, in albanischen Rückführungszentren und damit außerhalb der EU inhaftieren darf. Grundsätzlich ist Abschiebehaft zwar zulässig, doch EU-Regeln geben dafür strenge Bedingungen vor. Es muss etwa eine realistische Aussicht auf Rückkehr in das Herkunftsland bestehen.
Anlagen stehen weitgehend leer
Das Vorhaben der Regierung in Rom ist nicht nur umstritten, sie kommt auch wegen der rechtlichen Unsicherheit seit Jahren nicht voran. Die Anlagen stehen weitgehend leer, weil Gerichte Überstellungen stoppten und die Regierung das Konzept mehrfach nachjustieren musste. Der juristische Streit ist demnach nicht nur theoretischer Natur.
Dennoch findet auf europäischer Ebene die grundsätzliche Idee von Rückführungszentren in Drittstaaten Anklang. Deutschland will sie laut Bundesinnenministerium zusammen mit einigen anderen EU-Ländern vorantreiben. Die geplante EU-Rückführungsverordnung sieht die Möglichkeit für sogenannte „Return Hubs“ vor. Da sie aber nicht zwingend mit Haft einhergehen müssen, hat der aktuelle EuGH-Fall nicht direkt Auswirkungen auf die Pläne, erklärt Migrationsrechtsexperte Daniel Thym.
Präzedenzfall für Europa?
Eine klare Einordnung des EuGH könnte dennoch einen möglichen Präzedenzfall für Europa schaffen. Auch wenn „Return Hubs“ und das Italien-Modell rechtlich nicht deckungsgleich sind, wäre ein Urteil aus Luxemburg politisch weit über Italien hinaus wirksam. Besonders Berlin dürfte das Verfahren interessiert beobachten. So mancher Unionspolitiker sah in dem italienischen Albanien-Modell auch eine Option für Deutschland.
Im konkreten Fall geht es vor dem EuGH um einen Tunesier und einen Algerier, die im Rahmen des Italien-Albanien-Abkommens im vergangenen Jahr in das Rückkehrzentrum Gjader nach Albanien gebracht wurden. Ein italienisches Gericht lehnte die Anträge auf Bestätigung der Haftanordnungen ab, der Fall ging an den italienischen Kassationshof. Dieser wandte sich nach Luxemburg.
Auch andere Grundsatzfragen vor EuGH
Es ist nicht das einzige Verfahren zum „Albanien-Modell“, das sich nun in der Schlussphase am Europäischen Gerichtshof befindet. Den Gerichtshof beschäftigt derzeit auch die zentrale Frage, ob Italien das Abkommen mit Albanien nach EU-Recht überhaupt schließen durfte. (dpa/mig) Aktuell Ausland
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