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Geflüchtete Frauen und Kinder in Islamabad/Pakistan (Archiv) © Aamir Qureshi/AFP

„Politik der Härte und Kälte“

Dobrindt will Teil der Afghanen Absage schicken

Ein Teil der in Pakistan wartenden Menschen aus Afghanistan kann nicht mehr auf eine Aufnahme in Deutschland hoffen. Das Innenministerium hat entschieden, dass an ihrer Einreise „kein politisches Interesse“ mehr bestehe. Versprechen? Gebrochen.

Von und Donnerstag, 11.12.2025, 10:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 11.12.2025, 12:05 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Beschwerde eines afghanischen Richters, der ein früher durch Deutschland abgegebenes Aufnahmeversprechen einklagen wollte, hat das Bundesinnenministerium eine grundsätzliche Entscheidung getroffen. Afghaninnen und Afghanen, die im Überbrückungsprogramm sind oder auf der Menschenrechtsliste stehen, werde mitgeteilt, dass kein politisches Interesse mehr zur Aufnahme bestehe, teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin mit. In diesen Fällen werde es keine Aufnahmen geben.

Es geht um einen Teil der Afghaninnen und Afghanen, die unter vorherigen Bundesregierungen eine Aufnahmezusage für Deutschland erhalten hatten. Weil die aktuelle Bundesregierung solche Aufnahmeprogramme weitgehend beenden will, stellte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) alle Zusagen erneut auf den Prüfstand. Er gab die Devise aus, dass nur diejenigen einreisen dürfen, deren Aufnahmeversprechen „rechtsverbindlich“ sind.

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Ministerium unterscheidet zwischen rechtsverbindlich und politisch versprochen

Zahlreiche Urteile nach Klagen, die betroffene Menschen aus Afghanistan angestrengt hatten, zeigten, dass Zusagen aus dem von der Ampel-Koalition aufgelegten Bundesaufnahmeprogramm als rechtsverbindlich beurteilt werden. Anders wertete das Innenministerium Zusagen über die anderen Programme: Sie dürften eher als politische Versprechen gesehen werden, die zurückgenommen werden könnten.

Auch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche zu einem konkreten Fall eines afghanischen Richters versteht Dobrindt so. Das höchste deutsche Gericht verpflichtete das Ministerium, über dessen Visumsantrag zu entscheiden – aber nicht, wie die Entscheidung ausfallen soll.

Pro Asyl: „Politik der Härte und Kälte“

Scharfe Kritik an dem Entschluss des CSU-Politikers äußerte Pro Asyl. Die Flüchtlingshilfsorganisation warf dem Innenminister vor, „eiskalt“ zu zeigen, war er von Humanität und Menschenrechte halte: „nichts“. Die von der Entscheidung Betroffenen hätten sich für Frauen- und Menschenrechte sowie Freiheit eingesetzt. Dobrindt verkünde seine „Politik der Härte und Kälte“ ausgerechnet am internationalen Tag der Menschenrechte und lasse die Betroffenen „in akuter Lebensgefahr in Pakistan zurück. Ihnen droht nun, dass sie in die Hände des islamistischen Taliban-Regimes, den neuen Partnern des Bundesinnenministers, geraten.“

Aktuell warten noch bis zu 1.800 Menschen aus Afghanistan in Pakistan auf die Einhaltung des deutschen Aufnahmeversprechens. Rund 640 von ihnen hatten laut Bundesinnenministerium Zusagen im Rahmen des Überbrückungsprogramms und der Menschenrechtsliste. (epd/mig) Leitartikel Politik

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