
Kein Job
Held von Aschaffenburg soll Deutschland verlassen
Ein mutiger Somalier verfolgte im Januar in Aschaffenburg einen Messerangreifer. Für sein Engagement erhielt er von Ministerpräsidenten Söder die Medaille für Zivilcourage. Nun soll er ausreisen – er habe keinen Job. Der Somalier beschuldigt die Behörden.
Dienstag, 09.12.2025, 17:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 10.12.2025, 10:14 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Ein mutiger Helfer bei der Verfolgung des Messerstechers von Aschaffenburg soll Deutschland trotz einer Auszeichnung für Zivilcourage nun doch verlassen. Grund sei unter anderem, dass der Asylbewerber trotz Arbeitserlaubnis nicht arbeite, teilte die Regierung von Unterfranken in Würzburg mit. Zuvor hatte das „Main-Echo“ berichtet.
Der Somalier habe eine genehmigte Beschäftigung nicht angetreten und auch keinen neuen Antrag auf Genehmigung einer Erwerbsfähigkeit gestellt, teilte die Behörde mit. Vor allem ohne Arbeit bestehe für ihn keine dauerhafte Bleibeperspektive. Seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, sei die wichtigste Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel. Er habe „die ihm eröffnete Chance, aus eigener Kraft die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu schaffen und sich insbesondere eine Arbeitsstelle zu suchen, nicht genutzt“, hieß es von der Regierung von Unterfranken. Auch ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums teilte mit, der 30-Jährige zeige keine Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme und sei bis heute vollumfänglich auf Sozialleistungen angewiesen.
Darüber hinaus habe sich der Mann zuletzt in erheblichem Maße problematisch im Umgang mit staatlichen Stellen und deren Personal verhalten. Gegenüber Mitarbeitern des Landratsamtes und der ihm zugewiesenen Unterkunft sei er sehr aggressiv gewesen und sei nach einem Wutausbruch, bei dem er Gewalt gegen Mobiliar ausgeübt habe, vom Sicherheitsdienst aus dem Landratsamt entfernt werden. Ihm sei Hausverbot erteilt worden. Zudem sei der 30-Jährige wegen zwei krimineller Delikte zu Geldstrafen verurteilt worden, ein weiteres Ermittlungsverfahren sei noch anhängig.
Der Mann streitet nach einem Bericht des „Main-Echo“ ab, sich nicht um einen Job bemüht zu haben. Die Zeitung zitierte ihn mit den Worten: „Die Behörden lügen“. Und: „Sie suchen eine Ausrede, um mich loszuwerden.“ Ob das Amt oder der Mann recht hat, ist nicht bekannt. Experten verweisen jedoch darauf, dass Schutzsuchende im Vergleich zu staatlichen Stellen in solchen Fällen es oftmals ungleich schwerer haben, ihren Interessen und ihren Argumenten Ausdruck zu verleihen. Dabei spielten mangelnde Sprach- und Rechtskenntnisse ebenso eine Rolle wie ungleiche Möglichkeiten, wie der Zugang zu Medien.
Bisher geduldet
Der Somalier hatte nach der tödlichen Messerattacke eines Afghanen auf Kinder und Passanten im Januar dieses Jahres in einem Park in Aschaffenburg eine Duldung erhalten, vor allem, weil er bei den Ermittlungen gegen den Angreifer als wichtiger Zeuge galt. Das Verfahren gegen den Angreifer, einen psychisch kranken Flüchtling, wurde vor dem Landgericht Aschaffenburg mittlerweile beendet, der Täter sitzt bis auf Weiteres in einer forensischen Psychiatrie.
Im Asylrecht bezeichnet die Duldung einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus für ausreisepflichtige Ausländer, die aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Es handelt sich dabei nicht um eine Aufenthaltserlaubnis, sondern um die befristete Aussetzung der Abschiebung. Duldungen werden regelmäßig befristet erstellt und manchmal auch verlängert.
Söder verlieh ihm Medaille für Zivilcourage
Der Somalier hatte für sein engagiertes Eingreifen bei der Gewalttat in Aschaffenburg von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Mai die Christopherus-Medaille erhalten. Das bayerische Innenministerium hatte zuvor mitgeteilt, der Mann habe „bei der schrecklichen Gewalttat in Aschaffenburg in herausragender Weise Entschlossenheit und Mut bewiesen“, „sich um Aschaffenburg und Bayern verdient gemacht und ein Beispiel für Zivilcourage gegeben, das Anerkennung und höchsten Respekt verdient“.
Asylantrag war schon im Mai 2024 abgelehnt worden
Nach dpa-Informationen war der Asylantrag des Mannes im Zuge eines sogenannten Drittstaatenbescheids schon im Mai 2024 abgelehnt worden – also deutlich vor den Ereignissen in Aschaffenburg im Januar 2025. Auch eine Klage gegen die Ablehnung scheiterte.
Laut dem bayerischen Innenministerium war der Somalier nämlich zunächst nach Italien eingereist und dort schon als Flüchtling anerkannt worden. Nach den Regeln des sogenannten Dublin-Verfahrens ist es nicht vorgesehen, dass in diesem Fall noch mal in einem anderen EU-Land Asyl gewährt wird.
Behörde empfiehlt freiwillige Ausreise
Nach Berichten über eine drohende Abschiebung im Frühjahr hatte das bayerische Innenministerium mitgeteilt, diese beruhten auf einem „Missverständnis“, das Ministerium hatte auf die Duldung des Mannes als Zeuge im Prozess sowie die Arbeitserlaubnis verwiesen.
Die Regierung von Unterfranken teilte nun zwar mit, der Mann müsse Deutschland verlassen. Doch die Behörde empfehle ihm eine freiwillige Rückkehr nach Italien, wo er einen Aufenthaltstitel besitze. So bliebe ihm die Option, später gegebenenfalls über ein Fachkräftevisum zurück nach Deutschland zu kommen, „wenn er die Voraussetzungen erfüllt und in Italien eine entsprechende Qualifizierung erlangt“. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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