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Zaun (Symbolfoto) © DryHndredFear @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Sieben Corona-Infizierte

„Anker-Zentrum“ mit 600 Asylbewerbern unter Quarantäne gestellt

In einer zentralen Flüchtlingsunterkunft in Unterfranken wurde bei sieben Bewohnern Corona festgestellt. Das „Anker-Zentrum“ steht jetzt unter Quarantäne. Menschenrechtler fordern dezentrale Unterbringung von Menschen.

Montag, 30.03.2020, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.03.2020, 17:35 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Im unterfränkischen Geldersheim ist das zentrale „Anker-Zentrum“ wegen der Corona-Pandemie unter Quarantäne gestellt worden. Dort seien sieben Bewohner und ein externer Beschäftigter mit dem Virus infiziert, teilte die Regierung von Unterfranken am Wochenende auf Facebook mit. Insgesamt hielten sich im Zentrum bei Schweinfurt momentan rund 600 Asylbewerber auf.

Wie die Regierung von Unterfranken in einem Facebook-Post mitteilt, werden die infizierten Bewohner in einem gesonderten Gebäude untergebracht. Der externe Beschäftigte befinde sich in häuslicher Quarantäne. Für die Einrichtung gelte ein Aufnahmestopp.

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„Die Bewohner dürfen die Einrichtung nicht verlassen. Im Übrigen gelten für die Einrichtung vergleichbare Maßnahmen, wie sie auch ansonsten bei aktuellen Quarantänemaßnahmen angeordnet werden. Besucherverkehr ist ausgeschlossen“, heißt es. Die Einhaltung der Quarantäneregeln würden durch den Sicherheitsdienst überwacht.

Bündnis fordert dezentrale Unterbring

Ein Bündnis von Menschenrechtsorganisationen hatten von Bund und Ländern mehr Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingen vor dem Coronavirus gefordert. Alle noch in zentralen Unterbringungseinrichtungen lebenden Flüchtlinge müssten den kommunalen Unterkünften zugewiesen werden. Dies sei nötig, weil in den von den Bundesländern betriebenen Einrichtungen jeweils mehrere hundert Menschen in beengten Räumen mit eingeschränkter medizinischer Versorgung lebten. Die Menschen hätten keine Rückzugsmöglichkeit und litten unter schlechten hygienischen Rahmenbedingungen.

„Anker-Zentren“ wurden eingerichtet, um das komplette Asylverfahren an einem Ort abzuwickeln. „Anker“ ist die Kurzform für „Ankunft, Entscheidung, Rückführung“. (epd/mig) Aktuell Panorama

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