AGG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Diskriminierung, Rassismus
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) © MiG

Ampel plant Schutz vor Diskriminierung durch Behörden

Ob unrechtmäßige Benachteiligung in der Schule oder durch eine Landesbehörde – ein neues Gesetz soll Betroffenen in Rheinland-Pfalz helfen, sich dagegen zu wehren. Ob es noch vor der Landtagswahl beschlossen wird?

Montag, 08.12.2025, 10:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 08.12.2025, 9:54 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Ampel in Rheinland-Pfalz will den Schutz vor Diskriminierung durch Behörden stärken und Betroffenen auf gesetzlichem Wege Instrumente dagegen an die Hand geben. Das ist die Stoßrichtung eines Gesetzentwurfs, den die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP in den Landtag einbringen wollen und der voraussichtlich am kommenden Donnerstag (11. Dezember) im Plenum in Mainz diskutiert wird.

Den drei Fraktionen zufolge sollen mit dem Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt Schutzlücken im Bereich des Verwaltungshandelns geschlossen werden. Konkret werden Beschwerde- und Rechtswege im Fall einer Diskriminierung festgelegt. Auch ein möglicher Anspruch auf Entschädigung und Schadenersatz ist Bestandteil des Entwurfs. Dieser soll nach Inkrafttreten zunächst für Behörden auf Landesebene gelten, nicht für die Kommunen.

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Land reagiert auf unzureichenden Schutz durch Bundesgesetz

Mit der Gesetzesinitiative reagiert die Landesregierung auch auf Lücken des Bundesgesetzes. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Benachteiligung vor allem im Arbeitsleben und beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen, greift aber nicht, wenn Menschen in Schulen, bei der Polizei oder in anderen Behörden diskriminiert werden. Darauf weisen seit Jahren Fachverbände und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hin, die eine Ausweitung des Schutzes auch auf staatliches Handeln fordern.

Zugleich kritisieren Beratungsstellen, dass Betroffene ihre Ansprüche nach dem AGG schnell geltend machen müssen und häufig Schwierigkeiten haben, eine Diskriminierung rechtssicher zu belegen. Dadurch bleiben viele Fälle folgenlos. Berlin hat mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) bereits 2020 ein eigenes Gesetz für Diskriminierung durch Behörden verabschiedet; Rheinland-Pfalz knüpft mit seinem Entwurf an diesen Ansatz an.

Ampel-Fraktionen sehen zunehmend Hass gegen Minderheiten

Verhindert oder beseitigt werden soll mit dem Gesetz Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts einschließlich der geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Zudem soll die bereits existierende Antidiskriminierungsstelle des Landes gesetzlich verankert und Betroffenen eine verlängerte Frist von einem Jahr eingeräumt werden, um Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen.

„Minderheiten sind zunehmend von Hass und Hetze betroffen“, teilten die drei Fraktionsvorsitzenden Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), Pia Schellhammer (Grüne) sowie Steven Wink (FDP) gemeinsam mit. Dieser Entwicklung solle nun etwas entgegengesetzt werden. Indem Diskriminierung gesellschaftliche Teilhabe verhindere, schwäche sie auch den sozialen Zusammenhalt.

Ob das Gesetz noch vor der Landtagswahl am 22. März 2026 beschlossen wird, ist allerdings fraglich. In der kommenden Plenarwoche steht zunächst einmal eine erste Beratung im Parlament an, anschließend bleibt bis zur Wahl nur noch eine Plenarwoche Ende Januar. (dpa/mig) Aktuell Politik

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