
Vor Gericht Erstritten
Elf weitere Afghanen mit Zusage eingereist
Elf Afghanen, denen Deutschland die Aufnahme zugesagt hatte, sind in Deutschland eingetroffen. Eine Einlösung des Versprechens ist das aber nicht. Die Aufnahme wurde vor Gericht erstritten. Rund 1.900 Menschen warten in Pakistan noch darauf, dass die Bundesregierung ihre Versprechen hält.
Mittwoch, 12.11.2025, 14:11 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12.11.2025, 14:11 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Bundesregierung hat elf Menschen aus Afghanistan die Einreise nach Deutschland ermöglicht. Sie kamen am Mittwoch in Deutschland an, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Es handelte sich nach Angaben eines Ministeriumssprechers erneut ausschließlich um Menschen, die ihre Einreise vor Gericht erstritten hatten.
Aktuell warten noch rund 1.900 Afghaninnen und Afghanen in Pakistan darauf, dass Deutschland sein Aufnahmeversprechen einlöst. Es handelt sich dabei um frühere lokale Mitarbeiter von Bundeswehr oder anderen deutschen Institutionen, die in Afghanistan tätig waren, sowie um Menschen, die wegen ihres Engagements für den Aufbau eines demokratischen Staats heute Verfolgung durch die radikalislamischen Taliban fürchten müssen.
Ausschließlich Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm eingereist
Frühere Bundesregierungen hatten ihnen Schutz versprochen und verschiedene Aufnahmeprogramme aufgelegt. Die Koalition aus Union und SPD stellte diese Programme allerdings infrage, stoppte zunächst die Aufnahmen und zweifelt die Verbindlichkeit der Zusagen an. Nur auf Grundlage jüngster Verwaltungsgerichtsbeschlüsse durften in den vergangenen Wochen rund 130 Menschen einreisen.
Die meisten der Betroffenen haben eine Ausnahmezusage über das unter der Ampel-Regierung aufgelegte Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan erhalten. Wie das Innenministerium mitteilte, kamen am Mittwoch ausschließlich Personen aus diesem Programm in Deutschland an. Wie viele Frauen und Kinder unter ihnen waren, ließ das Ministerium auf Nachfrage offen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im Sommer angekündigt, alle Fälle aus den Programmen erneut prüfen zu wollen und dann Menschen einreisen zu lassen, wenn die Zusage verbindlich und eine Sicherheitsüberprüfung bestanden wird. Eine Einreise ermöglicht wurde bislang allerdings nur, wenn ein rechtskräftiger Gerichtsbeschluss vorlag, der Deutschland zur Aufnahme verpflichtete. (epd/mig) Aktuell Panorama
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