
Rheinland-Pfalz
Gesetz soll Disziplinarverfahren gegen Beamte beschleunigen
Polizisten mit Nazi-Tattoos oder Richter mit AfD-Parteibuch: Erst verschärfte Rheinland-Pfalz eine Vorschrift für das Vorgehen vor dem Eintritt in den Beamtendienst. Ein Gesetz zu Disziplinarverfahren soll folgen. Zwei Parteien sind dagegen.
Dienstag, 14.10.2025, 17:55 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 13.10.2025, 16:49 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Eine Gesetzesnovelle soll in Rheinland-Pfalz Disziplinarverfahren gegen Landesbeamte bei Vergehen wie fehlender Verfassungstreue beschleunigen. Nach einer ersten Debatte über den Entwurf im Landtag in Mainz wird vor einer Verabschiedung zunächst noch in Ausschüssen des Parlaments darüber diskutiert. Mit einer schon in Kraft getretenen Verfassungsvorschrift gegen Verfassungsfeinde hat das nichts zu tun.
Mit dem im Plenum besprochenen Entwurf zur Änderung des Disziplinargesetzes sollen zu einem großen Teil bereits erfolgte Änderungen auf Bundesebene in Landesrecht übernommen werden, wie das Innenministerium in Mainz erklärte.
Kürzere Fristen geplant
Es werden etwa Fristen für Disziplinarverfahren verkürzt. Um die Pflicht zur Verfassungstreue zu stärken, sollen Verstöße künftig länger belangt werden können. Auch soll eine Gewährung von Unterhaltsbeiträgen nach einer Entfernung aus dem Dienst ausgeschlossen werden.
Der Anspruch sei, dass in Rheinland-Pfalz weiter eine Verwaltung arbeite, auf die sich die Menschen verlassen könnten, weil sie auf dem Boden der Verfassung stehe, sagte Innenminister Michael Ebling (SPD) im Landtag. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Carl-Bernhard von Heusinger, nannte den Gesetzentwurf ein weiteres klares Zeichen gegen Extremismus im öffentlichen Dienst.
Opposition hat Bedenken
Die CDU-Abgeordnete Anette Moesta sagte, nicht jede Beschleunigung sei eine Verbesserung. Bedenken habe sie etwa bei der Einschränkung der Möglichkeit der Berufung für Beamte. Ihre Fraktion werde eine Anhörung von Experten zu dem Thema beantragen.
Damian Lohr von der AfD sagte, der Entwurf solle die Meinungsfreiheit für Beamte einschränken. Mit der Gesetzesänderung werde ein „Damoklesschwert“ über Beamten hängen, die sich legal und gleichzeitig regierungskritisch äußerten.
Verwaltungsvorschrift bereits in Kraft
Ebenfalls in diesem Jahr hat die Landesregierung bereits die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue für Bewerber vor deren Eintritt in den öffentlichen Dienst verschärft. Diese ist laut dem Innenministerium inzwischen in Kraft.
Zu der Verwaltungsvorschrift gehört eine Liste von als extremistisch eingestuften Gruppen und Organisationen, denen der Weg in den öffentlichen Dienst verschlossen werden kann. Auf dieser Liste findet sich neben Al-Qaida, Reichsbürgern, der Muslimbruderschaft und der KPD seit Kurzem auch die AfD. Es gilt allerdings jeweils die Prüfung des Einzelfalls eines Bewerbers. (dpa/mig) Aktuell Politik
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Brandenburg Gewalt an Schulen: AfD startet rassistisches Meldeportal
- Rechtsterror Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin ab 6. November
- Studie Zuwanderung spaltet Menschen in Deutschland am stärksten
- Flüchtlingspolitik Syrien mit Rückkehrern überfordert: Dobrindt will abschieben
- Tritte und Schläge Ermittlungen gegen Polizisten wegen massiver Gewalt…
- Neuer Aktionsplan Drei Schwerpunkte in der Entwicklungspolitik:…